Erstellt am 08.03.2022 um 14:50 Uhr von Heiko89
Als Ergänzung, Wir vermuten dass er von seinem Abteilungsleiter unter Druck gesetzt wird.
Erstellt am 08.03.2022 um 14:58 Uhr von celestro
Es ist nicht vorgesehen, das der Kandidat zurückzieht. Das ginge nur mit Einverständnis von ALLEN auf der Liste.
Erstellt am 08.03.2022 um 15:50 Uhr von rtjum
und alle Stützunterschriften müssten neu gesammelt werden
Erstellt am 08.03.2022 um 16:12 Uhr von §§reiter
Nein Heiko, Du musst nicht von vorne anfangen. "Die Kandidatur zurückziehen" ist im Gesetz nicht vorgesehen und damit nicht möglich. Die Möglichkeiten "aus der Nummer wieder raus zu kommen" sind im Gesetz abschließend geregelt: Wahl nicht annehmen, oder auf einer anderen Liste kandidieren und dann auf Anfrage des WV (auf welcher Liste man nun kandidieren will) die andere Liste angeben. Diese Regelung verdeutlicht das ja auch noch mal: Selbst wenn man sich später entscheidet doch lieber auf einer anderen Liste zu kandidieren, wird man deshalb nicht von der ersten Liste gestrichen, sondern muss dann dem WV angeben auf welcher man kandidieren will.
Also wer mal unterschrieben hat, der bleibt auf dieser Liste, ohne wenn und aber. Denn wie rtjum ja schon richtig geschrieben hat: "alle Stützunterschriften müssten neu gesammelt werden", wenn sich an der Liste der Kandidaten etwas ändert. Da wäre es doch all zu leicht für AG auf unbequemen Listen einen treuen Gefolgsmann(oder Frau) zu installieren, der dann 5 Minuten vor dem Ende der Einreichungsfrist "seine Kandidatur zurückzieht". Stützunterschriften ungültig, Liste ungültig. Ja gut, Nachfrist usw. aber es wäre ein Leichtes unbequemen Listen erhebliche Probleme zu bereiten.
Erstellt am 08.03.2022 um 16:23 Uhr von Heiko89
Ich danke euch sehr!
Er meinte dass er jederzeit seine Kandidatur zurückziehen kann weil die Liste ja offiziell noch nicht eingereicht ist.
Ihr habt mir sehr geholfen.
Danke!!!
Erstellt am 09.03.2022 um 13:56 Uhr von netteannette
§§reiter: Ist es nicht so, dass wenn man auf zwei (oder sogar mehr) Listen kandidiert, man vom WV aufgefordert werden muss, innerhalb von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung man aufrecht erhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird der Bewerber auf SÄMTLICHEN Listen gestrichen - siehe §6 Abs. (7) BetrVG.
Also könnte der betreffende Kollege sich noch auf eine zweite Liste setzten (oder eine eigene zweite machen), sich gegenüber dem WV dann nicht erklären und dann wird er überall gestrichen. Hat den Vorteil, dass er nicht auf den Stimmzetteln erscheint und im Fall seiner Wahl diese nicht ablehnen muss.
Erstellt am 09.03.2022 um 14:50 Uhr von celestro
@netteannette
Alles richtig, aber auch ein großer Aufwand und eine entsprechende Liste muss das ja erst einmal mitmachen.
Erstellt am 09.03.2022 um 17:02 Uhr von §§reiter
@netteannette:
Du hast natürlich vollkommen Recht.
Erstellt am 09.03.2022 um 17:33 Uhr von R.Staunlich
Rechtlich wäre dieser Weg möglich, ich halte aber ichts davon, den WV Dinge reparieren zu lassen die jemand anders verbockt hat und damit weitere Fehlermöglichkeiten zu generieren.
Ich will lieber nicht schreiben was ich antworten würde, wenn ein Kandidat von einer anderen Liste auf mich zukäme und fragen würde ob er bei mir auf die Liste kann, damit er sich dann von beiden Listen streichen lassen kann.
Das Sammeln von Stützunterschriften für eine eigene Liste, die man nur macht um von einer anderen Liste heruntergenommen werden zu können würde wohl zu einigen Loriot-würdigen Wortwechseln führen.
Und dann stelle ich mir auch noch folgendes Szenario vor: Der-der-nicht-gewählt-werden-will erstellt seine eigene Liste "Kennwort: ddngww" und sammelt Stützunterschriften. Da die Zeit drängt, die anderen Listen die Unterstützer schon abgegrast haben und auch das Erklären des Vorhabens nervig ist, sammelt ddngww nur die Mindestzahl an Stützunterschriften. Dabei stützt ihn auch ein Kollege der bereits woanders eine Stützunterschrift geleistet hat. Der WV stellt jetzt fest, dass eine doppelte Kandidatur und eine doppelte Stützunterschrift vorliegen. Also wird der Unterstützer vom WV angeschrieben und der erklärt, seine Unterschrift für die erste Liste aufrecht zu erhalten. ddngww wird angeschrieben, welche Kandidatur er aufrecht erhalten will, darauf antwortet er nicht. Der WV schreibt ddngww an, dass durch Streichung einer Stützunterschrift nicht mehr genug Stützunterschriften vorliegen. ddngww schafft es nicht, die fehlende Stützunterschrift fristgerecht zu beschaffen.
Und jetzt darf der WV entscheiden, er nun ddngww auf der anderen Liste belässt (weil keine gültige Liste mit einer zweiten Kandidatur vorliegt) oder ihn dort streicht (weil ja eine zweite Liste mit seiner Kandidatur vorliegt, bei der ein heilbarer Mangel nicht behoben wurde).
Viel Spaß!
Erstellt am 10.03.2022 um 10:25 Uhr von Monika NZ
Hallo,
Als Ergänzung, Wir vermuten dass er von seinem Abteilungsleiter unter Druck gesetzt wird.
Dann solltet Ihr das ganz nach oben eskalieren und mit rechtlichen Schritten drohen.