Erstellt am 21.02.2010 um 00:23 Uhr von duundich
Nein!!!
Die Listen sind abgegeben es gibt eine Listenwahl!
Erstellt am 21.02.2010 um 00:28 Uhr von nicoline
Quaddel,
aber keiner, der gewählt wird, ***muss*** die Wahl annehmen, wenn er/sie gerne dem jetzigen BR diesen Gefallen tun möchten. Frage mich nur, warum sie sich dann haben aufstellen lassen?????
Erstellt am 21.02.2010 um 00:40 Uhr von duundich
Aber es gibt eine Listenwahl.
Das Thema hatten wir auch!
Erstellt am 21.02.2010 um 07:56 Uhr von nicoline
duundich,
*Aber es gibt eine listenwahl.*
Irgendwie hab ich Schwierigkeiten zu verstehen, was Du damit ausdrücken willst!
Erstellt am 21.02.2010 um 12:39 Uhr von Quaddel
Sorry, läßt sich auch mündlich besser erklären!
ist es rechtlich in Ordung, dass man seine Liste(n) zurückziehen darf oder ist es verboten??
wie schon erwähnt, sind wir gebeten worden, unsere Listen zurück zuziehen, damit es wieder eine Personenwahl wird.
Erstellt am 21.02.2010 um 23:21 Uhr von nicoline
Quaddel,
ich hab mal mit dem Begriff "Liste zurückziehen" für Dich gesucht, vielleicht glaubst Du es dann:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=31823&keyword=Liste%20zur%FCckziehen&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Ist doch nett, dass in diesem link kein Fettdruck ist/war ;-((
rkoch
Es gibt keinen Paragraphen in dem steht, das eingereichte Listen nicht zurückgezogen werden können. Es gibt aber auch keinen Paragraphen der regelt wie und unter welchen Bedingungen Listen zurückgezogen werden können. Da das zurückziehen von Listen (insbesondere nach Ende der Einreichungsfrist!) das ganze Wahlverfahren in Frage stellt (wie Du gerade feststellst) hat die Rechtsprechung (die Arbeitsgerichte, die Rechtsanwälte, die Arbeitsrechtsspezialisten und -kommentierer) aus der Nichtexistenz eines Paragraphen zum zurückziehen von Listen geschlossen, das ein zurückziehen einfach nicht vorgesehen ist, sonst gäbe es eben einen solchen Paragraphen.
Glaube einfach daran das das so richtig ist. Eine einmal eingereichte Liste bleibt bis zum Ende der Wahl bestehen. Wenn dann einer die Wahl vor Gericht anfechten will, weil Du die Liste nicht zurückgezogen hast, lass ihn. Lehne Dich gemütlich zurückund warte auf das Ende dieses Verfahrens. Es ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Anders ist es, wenn Du jetzt das Wahlverfahren zurückdrehst und nochmal aufrollst. Der auf diese Art gewählte Betriebsrat ist schneller wieder aus dem Amt als Du kucken kannst und die Wahl beginnt von neuem.
Eine Wahl in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.
Erstellt am 22.02.2010 um 08:58 Uhr von Quaddel
@nicoline,
danke, deine letzte Antwort hat mich weitergebracht und ist auch sehr hilfreich!