Hallo!
Eine Frage zu den Vorschlagslisten bei der Betriebsratswahl: nehmen wir mal an das Wahlausschreiben wurde erlassen und Frau a tritt an den WahlVorstand heran sie möchte kandidieren zusammen mit Frau b! Dann gibt der wv ihr eine MusterVorschlagsliste in der sie sich mit ihrer Kollegin einträgt! Richtig soweit? So dann sammelt sie die stützunterschriften dafür und gibt alles dem wv. Jetzt kommt Herr c und sagt er will Wissen ob Frau a und Frau b schon eine Liste haben und er will auch auf diese Liste! Wie darf ich mir das in der Praxis vorstellen? Darf der wv diese Liste dann rausgeben bzw.darüber reden? Und werden leere Vorschlagslisten nur auf Anfrage rausgegeben oder sollten die irgendwo ausliegen?