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Zusammenslegung zweier Betriebsstätten

L
Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

wir haben 2 Betriebsstätten etwa 150 km auseinander mit jeweils etwa 18 MA. (einköpfiger BR jeweils) Nun stehen ja die Wahlen an und wir prüfen, ob wir die 2 Betriebsstätten zusammenlegen und dann 36 MA haben, um einen 3-köpfigen BR wählen zu können. Mit Zustimmung der GF, die wir haben, soll das gehen. Was sagen die Experten??

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

08.01.2014 um 10:20 Uhr

Die GL hat da zunächst nichts dazu zu sagen (es sei denn, Ihr macht einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft, § 3 BetrVG).

Ihr könnt aber im kleineren Teil eine Abstimmung im Sinne § 4 BetrVG durchführen.

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