Erstellt am 07.01.2014 um 13:48 Uhr von ohnewissen
Glückwunsch und viel Spaß bei der BR Arbeit.
...die Verordnung zur Durchführung der Wahl... wenn Du die Wahlordnung meinst - kann weg. Die ist fest geregelt und immer die Selbe. Wenn Du das Wahlausschreiben meinst (der Text mit dem wann, wo, wie gewählt wird/wurde) dann aufheben, mindestens bis zur nächsten Wahl.
...die Kandidatenliste, eine Liste der wahlberechtigten Personen,... Aufheben, mindestens bis zur nächsten Wahl.
...ein Muster des Stimmzettels... kann weg,
...sowie das Protokoll der vorangegangenen Betriebsversammlung... Aufheben.
Oder kurz: alles Papier was Ihr bewegt habt zusammen in eine Kiste und aufheben. So kann man nicht versehentlich zuviel wegwerfen.
Eleganter geht es natürlich gelocht und im Ordner ;-) .
Erstellt am 08.01.2014 um 11:04 Uhr von brkewill
Super,
dann weiß ich jetzt Bescheid und werde das entspr. ablegen.
Vielen Dank