Erstellt am 25.04.2014 um 09:21 Uhr von gironimo
Die Namen der Kläger hängen auch am Gerichtssaal aus - da würde ich nicht all zu viel darauf geben. Und Gerichtsverhandlungen sind ja auch öffentlich.
Das andere personenbeziehbare Daten angeht - naja, der Fehler wurde ja korrigiert. Da würde ich eher zum erwarteten Ausgang eines Verfahrens sagen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich würde das ganze nicht zu hoch anhängen.
PS: Wer hat das eigentlich ausgehängt? Schlimmstenfalls hätte man als BR ja dann eine Amtspflichtsverletzung begangen -
Erstellt am 25.04.2014 um 09:40 Uhr von Widder
Wenn ich eine Wahl anfechte, dann stehe ich auch dazu, was aber den Aushang der persönlichen Daten nicht rechtfertigt.
Die 3 Kollegen können und sollten auch gegen diesen Verstoß vorgehen. Was dabei rauskommt, kann niemand vorhersagen.
Erstellt am 25.04.2014 um 10:50 Uhr von polybär
@PaulBreitner,
im ernst erst den BR stören... und dann keineier zeigen, ich finde die drei kollegen sollten noch ganz wo andre auf äh ausgehängt werden.
ich hätte das schreiben hängen lassen, das ist kein verstoss gegen den Ds da bin ich mir sowas von sicher :-)
Erstellt am 25.04.2014 um 11:12 Uhr von Pjöööng
Dieser Aushang und das damit verbundene an den Pranger stellen der Wahlanfechter mag zwar noch im rechtlich zulässigen Rahmen sein, aber es zeigt dass die Urheber dieses Aushanges offensichtlich charakterlich nicht geeignet sind, ein Ehrenamt zu bekleiden.
Erstellt am 25.04.2014 um 12:38 Uhr von Kulum
puh, rechtlich also sauber, dennoch nicht für s Ehrenamt geeignet?
Meiner Meinung nach ist an dem Aushang nichts verwerflich. Durch die Anfechtung der Wahl könnten sich ja auch Konsequenzen für die Arbeitnehmer ergeben. Ich finde, davon sollte man sie auch unverzüglich in Kenntniss setzen. Ob ganz so umfangreich nötig gewesen wäre? Warum eigentlich nicht?
Ich würde nichteinmal behaupten, dass mit dieser Aktion irgendjemand an den Pranger gestellt wurde. Eine Wahlanfechtung ist weder strafbar noch verwerflich
Erstellt am 25.04.2014 um 13:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (kulum):
"puh, rechtlich also sauber, dennoch nicht für s Ehrenamt geeignet? "
Warum denn nicht? Einfach mal ein anderes Beispiel: Ist es rechtlich zu beanstanden wenn ein Arbeitnehmer sämtliche Verstöße die er bei seinen Kollegen beobachtet umgehend dem Arbeitgeber mitteilt? Würdest Du denjenigen in den BR wählen wollen?
Sicherlich kann man die Belegschaft über eine Wahlanfechtung informieren. Da ist es aber für die Belegschaft eigentlich nur von sachlichem Interesse, weshalb angefochten wurde und was die Konsequenzen sein könnten. Wobei, um mal ganz offen zu sein: Der Nachrichtenwert ist doch relativ gering: "Kollegen, möglicherweise wurden bei der Wahl Fehler gemacht, das wird jetzt vom Arbeitsgericht geprüft, Konsequenz könnte sein, dass Ihr nicht erst in vier Jahren wieder wählt, sondern vielleicht schon in einem halben Jahr oder auch in zwei Jahren."
Dass die Angaben auch ggf. in den Fluren des Arbeitsgerichtes eingesehen werden können, kann mich auch nicht überzeugen, ebensowenig, dass es weder strafbar noch verwerflich ist, eine Wahl anzufechten. Ich konstruiere hier gerne ein Beispiel bei dem die Angaben für jedermann öffentlich abfragbar sind, die verbreitete Tatsache Konsequenzen für die Kollegen haben könnte und der zugrunde liegende Sachverhalt weder strafbar, noch verwerflich ist. Und da würde mich interessieren, ob Du aus diesem Grunde diesen Aushang auch für unproblematich halten würdest:
Ich hänge jetzt in Zukunft am Schwarzen Brett eine Liste derjenigen Kollegen aus, die Privatinsolvenz angemeldet haben. Diese Daten sind öffentlich abfragbar, die Konsequenz für die Kollegen ist, dass sie demjenigen kein Geld mehr leihen sollten, bzw. eventuell bestehende Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden sollten und die Beantragung der Privatinsolvenz ist weder verwerflich, noch strafbar.
Wäre dieser Aushang damit auch ok für Dich?