Guten Abend,

aus Mangel als Kandidaten habe ich mich bereit erklärt im Wahlvorstand (als Nachrücker) zur Verfügung zu stehen. Ich werde auch im Falle des Nachrücken nur den Beisitzer ersetzen.

Ich bin im Moment amtierendes BR Mitglied und möchte auch bei der kommenden Wahl kandidieren.

In der Wahlordnung bzw. in den entsprechenden § des BetrVG finde ich keinen Passus der dies zu verhindern scheint.

Ist dies so richtig?

Beste Grüße