Erstellt am 21.11.2013 um 15:47 Uhr von schmitti
Nein, zählen nicht mit, genau wie die Werkstadt und Waschanlagenbeschäftigte die sich um eure Firmenautos kümmern.
Erstellt am 21.11.2013 um 17:05 Uhr von HeiHo
Als Betriebsrat bekommt ihr doch immer den Antrag nach Paragraph 99 oder 100. wir beabsichtigen den oder den einzustellen. Da sollte drin stehen Name und die Leiharbeitsfirma
Erstellt am 21.11.2013 um 17:11 Uhr von nicoline
Jürgenasta,
so aus der Ferne und ganz oberflächlich betrachtet, handelt es sich hier evtl. um einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag, dann wären es keine Leiharbeitnehmer. Ob es sich wirklich so verhält, kann man nur herausfinden, wenn man sich den Vertrag vorlegen läßt, aufgrund dessen diese Elektriker beschäftigt sind. Unter Umständen handelt es sich hier auch um Scheinwerkverträge.
Erstellt am 21.11.2013 um 18:32 Uhr von AlterHase
@ schmitti
„Nein, zählen nicht mit, genau wie die Werkstadt und Waschanlagenbeschäftigte die sich um eure Firmenautos kümmern.“
Bitte nicht immer so generell.
Unter umständen könnte das auch falsch sein. Nämlich dann, wenn sich selbige auf dem Betriebsgelände befinden, und von Mitarbeitern betrieben wird.
Auch wenn sie einen Kilometer oder mehr vom Betriebshof entfernt sein sollten, könnten sie ganz normale Mitarbeiter des Betriebes sein.