Erstellt am 20.11.2013 um 12:29 Uhr von thomasi
Passives WahlrechtVon der Wahlberechtigung ist die Wählbarkeit, das passive Wahlrecht, zu unterscheiden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG sind Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Dies ist allerdings gesetzlich nur für die gewerbsmäßigeArbeitnehmerüberlassung ausdrücklich ausgeschlossen. Das BAG hat nun klargestellt, dass sich aus der Gesetzessystematik und auch der Gesetzesgeschichte ergeben, dass die Vorschrift des § 14 Abs. 2 AÜG auch in Fällen der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung anzuwenden ist. Leiharbeitnehmer sind also in keinem Fall im Entleiherbetrieb in den Betriebsrat wählbar. Dies stehe auch in Einklang mit § 7 Satz 2 BetrVG, der hinsichtlich des aktiven Wahlrechts ebenfalls nicht zwischen gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung unterscheide. ..........http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/waehlbarkeit-eines-leiharbeitnehmers-im-entleiherbetrieb-08-11-2010.1471/
Erstellt am 20.11.2013 um 13:11 Uhr von Nubbel
nein
aber sie zählen bei der größe des betriebsrates mit
Erstellt am 20.11.2013 um 18:19 Uhr von AlterHase
Wobei sich hier die Frage stellt, ob er wirklich noch ein Leiharbeiter ist, oder vielleicht nicht schon dem Entleiherbetrieb zuzuordnen ist, was dann per Feststellungsklage geklärt werden sollte.
Denkt mal an die aktuelle Rechtsprechung des BAG und an die Änderung des § 1 Abs.1 Satz 2 AÜG.
Wenn er schon fünf (5) Jahre im Betrieb ist, würde ich doch einmal checken, ob er nicht vielleicht auf einem Dauerarbeitsplatz beschäftigt wird.
Erstellt am 20.11.2013 um 18:30 Uhr von Nubbel
die antwort auf die gestellte frage lautet: NEIN
häschen, was der leiharbeitnehmer da vll machen können würde, sollte dann eher ein anwalt klären
Erstellt am 20.11.2013 um 18:57 Uhr von AlterHase
Natürlich ist es aktuell „NEIN“…
Ich wollte ja auch nur auf die besonderen Umstände bei Leiharbeitern hinweisen. Könnte ja sein, dass sich jetzt jemand ganz doll erschreckt…….