Dürfen Leiharbeiter in den Betriebsrat gewählt werden?
Dürfen Leiharbeiter, die allerdings schon seit 2008 im Betrieb sind, sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?
Community-Antworten (5)
20.11.2013 um 13:29 Uhr
Passives WahlrechtVon der Wahlberechtigung ist die Wählbarkeit, das passive Wahlrecht, zu unterscheiden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG sind Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Dies ist allerdings gesetzlich nur für die gewerbsmäßigeArbeitnehmerüberlassung ausdrücklich ausgeschlossen. Das BAG hat nun klargestellt, dass sich aus der Gesetzessystematik und auch der Gesetzesgeschichte ergeben, dass die Vorschrift des § 14 Abs. 2 AÜG auch in Fällen der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung anzuwenden ist. Leiharbeitnehmer sind also in keinem Fall im Entleiherbetrieb in den Betriebsrat wählbar. Dies stehe auch in Einklang mit § 7 Satz 2 BetrVG, der hinsichtlich des aktiven Wahlrechts ebenfalls nicht zwischen gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung unterscheide. ..........http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/waehlbarkeit-eines-leiharbeitnehmers-im-entleiherbetrieb-08-11-2010.1471/
20.11.2013 um 14:11 Uhr
nein aber sie zählen bei der größe des betriebsrates mit
20.11.2013 um 19:19 Uhr
Wobei sich hier die Frage stellt, ob er wirklich noch ein Leiharbeiter ist, oder vielleicht nicht schon dem Entleiherbetrieb zuzuordnen ist, was dann per Feststellungsklage geklärt werden sollte.
Denkt mal an die aktuelle Rechtsprechung des BAG und an die Änderung des § 1 Abs.1 Satz 2 AÜG.
Wenn er schon fünf (5) Jahre im Betrieb ist, würde ich doch einmal checken, ob er nicht vielleicht auf einem Dauerarbeitsplatz beschäftigt wird.
20.11.2013 um 19:30 Uhr
die antwort auf die gestellte frage lautet: NEIN
häschen, was der leiharbeitnehmer da vll machen können würde, sollte dann eher ein anwalt klären
20.11.2013 um 19:57 Uhr
Natürlich ist es aktuell „NEIN“…
Ich wollte ja auch nur auf die besonderen Umstände bei Leiharbeitern hinweisen. Könnte ja sein, dass sich jetzt jemand ganz doll erschreckt…….
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