Erstellt am 18.11.2013 um 11:54 Uhr von Rattle
Hallo,
da das die ersten vier jahre des BR sind, könnt ihr innerhalb des wahlzeitraumes von märz bis mai wählen und nach vier jahren müsst ihr die zwei wochen frist einhalten.
§ 13 Abs.3 BetrVG
MFG
Erstellt am 18.11.2013 um 12:01 Uhr von nicoline
Wahl BR,
wann genau war der Wahltag und wurde das Wahlergebnis bekannt gegeben?
Erstellt am 18.11.2013 um 13:33 Uhr von WahlBR
Der Wahltag war der 01.03.2010 und seit dem 05. März besteh der BR.
Erstellt am 18.11.2013 um 14:06 Uhr von nicoline
Wenn ihr am 01.03.10 gewählt habt, hat die Wahl innerhalb des regulären Wahlzeitraumes 01.03. - 31.05. stattgefunden. Alles was vorher passiert, ist nach meiner Auffassung Wahlvorbereitung und kann außerhalb des Wahlzeitraums stattfinden. Die Wahl an sich, also Stimmabgabe, darf, ebenfalls nach meiner Auffassung, nicht außerhalb des Wahlzeitraumes stattfinden. Warum macht ihr es nicht so, wie beim letzten Mal? Hat doch auch geklappt. Der BR besteht übrigens mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Es wundert mich etwas, dass zwischen Wahl und angeblichem Bestehen des BR 4 Tage liegen. Oder war da Ostern zwischen?
Edit: Sorry, blöde Frage, hab doch glatt die Erklärungsfrist vergessen, ist ja aber auch schon wieder sooooooooo lange her! ;-))