Erstellt am 22.10.2006 um 19:48 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallo Fred !
Ich muss Euch leider sagen, das wenn Ihr einen BR hattet nun für Euren AG, eine "herliche betriebsratslose Zeit" angebrochen ist. Der alte BR ist per Ende Mai nicht mehr im Amt kann also keinen Wahlvorstand mehr bestellen und es müsten sich jetzt drei Kollegen mit einer Gewrkschaft oder allein, zusammentun und auf einer von diesen einberufenen Betriebsversammlung einen Wahlvorstand wählen lassen und,dann die ganze volle Kanne. Solltet Ihr über einen Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat verfügen, kann dieser auch einen Wahlvorstand einsetzen.
Solltet ihr keinen Betriebsversammlung oder über den Gbr/Kbr einen Wahlvorstand zusammenbekommen, bleibt Euch nur noch, das drei wahlberechtigte Betriebsangehörige auf das ArbG. gehen und dort beantragen das es einen Wahlvorstand einsetzt.
Also in die Puschen auf den BR fertig los. Der günstgste Zeitpunkt ist jetzt gleich (Gedächnisstützte § 17 Betr. VG)