Wahlvorstand auf Betriebsversammlung
Muss der Wahlvorstand vom bisherigen Betriebsrat bestimmt werden oder kann er auch auf einer Betriebsversammlung (ohne Zustimmung des Betriebsrates) gewählt werden?
Community-Antworten (1)
14.11.2013 um 10:19 Uhr
Zunächst einmal nein - es ist Sache des BR ( siehe §16 BetrVG). Kommt der BR nicht in die Gänge, so können drei Wahlberechtigte das Arbeitsgericht anrufen.
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