Zweiter zusätzlicher Wahlvorstand mittels Betriebsversammlung gewählt
Hallo zusammen,
wir haben einen Gesamtbetriebsrat, einzelne Beitriebsräte und eigentlich in allen Bereichen Wahlvorstände. Einen Bereich möchte der AG aufteilen und hat uns im GBR angesprochen, dass ein weiterer Wahlvorstand zu bestellen wäre. Wir haben dann mitgeteilt, das er das mit dem bestehenden BR bzw. Wahlvorstand klären möchte und wir bei dem Gespräch gern unterstützen. Das hat dem AG nicht gefallen und er hat selbst MItarbeiterInnen für einen weiteren Wahlvorstand geworben. Diese haben dann eine Betriebsversammlung durchgeführt und für einen von ihnen festgelegten Bereich (Umkreis von ca. 200 km) einen Wahlvorstand gegründet. Die Information der Beschäftigten erfolgte per Aushang in den Betriebsstätten und von ca. 150 Beschäftigten waren nur 10 MitarbeiterInnen anwesend. Jetzt haben wir in einem Bereich zwei Wahlvorstände und wir befürchten, dass es zu Rechtstreitigkeiten führen wird. Damit hätten wir und unsere Beschäftigten nichts gewonnen. Was können wir tun oder gehen wir jetzt weiter vor?
Community-Antworten (4)
01.03.2018 um 15:51 Uhr
Der BR bestimmt den WV. Gibt es einen zuständigen BR, kann keine Betriebsversammlung einberufen werden, wo ein anderer WV gewählt wird.
Bzw. können kann man viel (wie man sieht), aber zulässig ist das nicht.
01.03.2018 um 16:52 Uhr
So haben wir das auh gesehen und den AG darauf aufmerksam gemacht, aber er zeigt sich uneinsichtig. Zusätzlich erwartet er von uns Unterstützung für die "Neulinge". Also müssen wir wohl oder übel einen Anwalt einschalten.
01.03.2018 um 17:19 Uhr
"Also müssen wir wohl oder übel einen Anwalt einschalten."
Sieht wohl so aus.
01.03.2018 um 18:45 Uhr
Oder Ihr sprecht mit dem "Neulingen", arbeitet die einschlägige Stelle im Kommentar durch und hofft auf Einsicht. Dann kann der neue Wahlvorstand die Arbeit niederlegen und gut ist.
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