Hallo, wir haben vorgezogene BR-Wahlen. Wir sind derzeit 380 Mitarbeiter/innen.
Bis dato ging der alte BR davon aus, das auf den Wahlvorschlagslisten nur 3 Unterstützungsunterschriften von Nöten sind. Nach meinem Wissen ist jedoch 1/20 erforderlich (§ 14 BetrVG, Abs 4. )
Wer kann mir hier den Unterschied erklären und wieviel Unterschriften wirklich erfoderlich sind ?