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Wahlvorstandsschulung-Einmal reicht!

B
BVUrlaub
Nov 2016 bearbeitet

Man liest zur Zeit viel über die anstehende BR-Wahl 2014. Es ist extrem wichtig für den Wahlvorstand alles richtig zu machen. Damit die Wahl nicht anfechtbar zu machen.

Unser Wahlvorstand wurde jetzt gewählt und sie sollen alle drei auf Schulung. Nun mault unser AG, dass der Vorsitzende des Wahlausschusses schon letzte Wahl auf einem Seminar war. Er wäre ja geschult. Wir sagen, das Thema ist heikel und er muss! Gibt es irgend ein Urteil zu diesem Thema?

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (3)

R
Rattle

15.10.2013 um 10:43 Uhr

Hallo,

ich denke es ist kein grund einen streit vom zaun zu brechen wenn der VS schon letzte wahl da war und die anderen beiden kollegen geschult werden, soviel ändert sich nicht in einer wahlperiode man muss die kirche schon im dorf lassen.

MFG

G
gironimo

15.10.2013 um 10:46 Uhr

Es gibt ja zur Wahl auch immer die neuste Rechtsprechung, die man durchaus kennen sollte. Ob allerdings eine "normale" Wahlvorstandsschulung ein zweites Mal erforderlich ist, wage ich zu bezweifeln.

Setzt Euch mal mit dem Programm der Schulung auseinander und nehmt ggf. Kontakt zum Seminaranbieter auf.

Macht doch ggf. ein Inhouseseminar. Ein Preis - egal ob zwei oder drei Teilnehmer.

W
Watschenbaum

15.10.2013 um 14:56 Uhr

ich würde eine dieser Softwaren besorgen ( z.b. die hier angebotene Software "Wahlhelfer")

Verdi schreibt zu dem Thema :

In einer grundlegenden Entscheidung vom 7.6.1984 (AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972) hat das Bun- desarbeitsgericht hervorgehoben, dass bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern nach entsprechender Beschlussfassung gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG regelmäßig die Erforderlichkeit von Schulungen zum Wahlrecht zu bejahen ist. Bei Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits Betriebsrats- wahlen durchgeführt haben, stellt das Bundesarbeitsgericht darauf ab, ob ausreichende Kenntnisse vorhanden sind. Diese Auffassung des Bundesarbeits gerichts ist zuletzt durch das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 14.03.2012 (ArbuR 2012, 325) bestätigt worden. In diesem Urteil wird noch einmal klargestellt, dass jedes Wahlvorstandsmitglied unabhängig vom Wissensstand der anderen Wahl-vorstandsmitglieder einen eigenen Schulungsanspruch hat. https:www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Betriebsratwahlen/freistellung_wv.pdf

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