Wahlvorstandsschulung
Wenn man vor vier Jahren ein Seminar zum Wahlvorstand besucht hat und jetzt wieder in den Wahlvorstand gewählt worden ist, darf man dann dieses Seminar noch mal besuchen? Der Arbeitgeber ist der Meinung das reicht von vor 4 Jahren.
Community-Antworten (11)
08.06.2017 um 16:34 Uhr
Lese das mal dazu http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Betriebsratwahlen/freistellung_wv.pdf oder http://www.die-betriebsratswahl-2014.de/service/schulungsanspruch.php
Das der AG sich sperrt dürfte wohl klar sein. Es kann ja durchaus sein das sich bei euch im Betrieb etwas geändert hat was das Personal angeht, Leiharbeiter die vorher nicht da waren usw, das wäre schon ein Grund das Seminar zu wiederholen. Aber 4 Jahre sind auch eine Lange Zeit in der es auch andere Änderungen gegeben haben könnte, kann man aber auch erst Wissen wenn man das Seminar besucht hat.
08.06.2017 um 22:54 Uhr
", kann man aber auch erst Wissen wenn man das Seminar besucht hat"
Nö.
09.06.2017 um 00:01 Uhr
Wieder einmal eine Aussage die zu dir passt. Was möchtest du uns denn mit deinem "Nö" Mitteilen? Ich befürchte das es mal wieder nichts Wissenswertes ist.
Oder andersherum, was ist denn an meiner Aussage falsch deiner Meinung nach?
09.06.2017 um 00:42 Uhr
Ich möchte damit mitteilen, dass deine Aussage grober Unfug ist.
Es wäre schlimm, wenn mehrtägige Seminarbesuche die einzige Quelle wären, zu erfahren, ob sich in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu einem Thema etwas Neues ergeben hat. Gerade das sehr starre Thema Wahlausschuss unterliegt dann doch nicht so vielen regelmäßigen Änderungen, als dass nicht auch eine relativ kurze Internetrecherche hilft um zu wissen, ob der aktuelle Stand noch ausreichend ist.
Deine Aussage spricht für eine Haltung, Weswegen BR in vielen Unternehmen als mit dich selbst beschäftigte Käuze angesehen werden, denen jedes Gespür für Verhältnismäßigkeit fehlt. . Nicht immer zu unrecht.
09.06.2017 um 08:16 Uhr
"Weswegen BR in vielen Unternehmen als mit dich selbst beschäftigte Käuze angesehen werden" Das kann ich mir bei dir ganz gut vorstellen nach dieser Aussage von dir.
Es gibt zu viele Faktoren die eine Wahl ungültig machen können. Das durch Selbststudium im Internet zu machen halte ich für aberwitzig, warum sollte man den Gau riskieren, Wahl anfechtbar machen, wenn man ihn mit einen Seminar verhindern kann.
Nun jetzt kann ich mir zumindest vorstellen warum du so bist wie du bist, wenn man nur im Internet nachschaut und wie in deinen Fall wohl auch sehr oft falsch, kommt es halt zu solchen Aussagen mit denen du uns beglückst.
„Halbwissen ist schlimmer als Unwissen“ Klaus Klages
09.06.2017 um 11:11 Uhr
UliPK, lesen und auch verstehen ist scheinbar nicht deine Stärke.
" Das durch Selbststudium im Internet zu machen halte ich für aberwitzig, "
Nirgendwo schrieb ich, dass man sich das Wissen im Selbststudium beibringen solle. Ich schrieb, dass man nach bereits erfolgter Schulung durchaus sich (zB im Internet) schlau machen kann, ob es in den letzten 4 Jahren zu wesentlichen Neuerungen gekommen ist. Und dass dein Ansatz "Seminar besuchen, nur um zu erfahren ob man in 4 Jahren etwas Neues verpasst hat" absolut unangemessen ist. Mehr nicht, interpretier bitte nichts anderes darin rein!
09.06.2017 um 11:27 Uhr
Um diese nutzlose Diskussion zu verkürzen: Ein Arbeitsgericht wird in aller Regel eine Schulung des Wahlvorstandes für notwendig erachten, unabhängig davon, ob Mitglieder dieses Wahlvorstandes bereits früher im WV waren oder nicht.Allein die tatsache dass die WV-Mitglieder in den vergangenen 40 Monaten keine Wahlen durchgeführt haben, dürfte dafür reichen, da Wissen welches nicht genutzt wird auch in Vergessenheit gerät.
Ob alle WV-Mitglieder zwingend geschult werden müssen, das steht auf einem anderen Blatt.
09.06.2017 um 11:50 Uhr
@Pjöööng Bin der selben Meinung, 4Jahre sind einfach zu lang, zum einen um das erworbene Wissen zu behalten ohne nochmals angewendet worden zu sein und zum anderen kann innerhalb dieser Zeit sich auch innerhalb des Betriebes etwas geändert haben oder aber auch Gesetze.
@Pickel "Nirgendwo schrieb ich, dass man sich das Wissen im Selbststudium beibringen solle." Klar hast du das geschrieben. " kurze Internetrecherche hilft um zu wissen, ob der aktuelle Stand noch ausreichend ist. " Was anderes soll das denn sein.
Und mit derartigen Verhalten kann man auch ganz schnell einmal eine Wahl in den Sand setzen. Aber das nimmst du ja allen Anschein nach billigend in kauf.
09.06.2017 um 15:01 Uhr
UliPK, wenn du derart simple Sätze nicht richtig verstehen kannst, erübrigt sich wirklich eine Antwort.
09.06.2017 um 15:07 Uhr
Pickel,
dass ausgerechnet Du mangelndes Textverständnis bei anderen bemängeslt ist ja wohl an Ironie kaum zu überbieten!
Das von Dir benutzte Zitat "Seminar besuchen, nur um zu erfahren ob man in 4 Jahren etwas Neues verpasst hat" ist nicht einmal in Ansätzen in diesem Thread zu finden.
09.06.2017 um 15:14 Uhr
"Aber 4 Jahre sind auch eine Lange Zeit in der es auch andere Änderungen gegeben haben könnte, kann man aber auch erst Wissen wenn man das Seminar besucht hat."
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