BR-Neuwahlen an zwei Standorten
Folgender Sachverhalt:
Wir sind der erste Betriebsrat im Unternehmen. Als wir 2010 gewählt wurden, gab es schon einen weiteren Standort, der aber nicht eigenständig war. Dies hat sich inzwischen geändert und der weitere Standort läuft weitgehend eigenständig etc. pp und wäre somit ein eigenständiger Betriebsteil und betriebsratsfähig.
Somit würden wir im nächsten Jahr zwei neue Betriebsräte wählen - einen dort und einen hier.
Nun zu meiner Frage: Wäre das EINE Wahl oder sind das zwei Wahlen? Braucht es für jede Wahl einen eigenen Wahlvorstand oder kann ein Wahlvorstand beide Wahlen organsieren und leiten?
Es geht definitiv ums normale Wahlverfahren mit Listenwahl.
Community-Antworten (3)
23.09.2013 um 16:58 Uhr
@ Ansch
Schon mal den § 4 BetrVG gelesen? Wenn der weitere Standort betriebsratsfähig ist, räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder durch Aufgabenbereich/Organisation eigenständig ist ... sieht der Gesetzgeber vor, dass jeweils ein eigener BR gewählt wird. Der Wahlvorstand kann dann natürlich nur aus wahlberechtigten AN dieses Standorts bestehen.
Die wahlberechtigten AN können aber vor Ort beschließen, an der Wahl im Hauptbetrieb teilnehmen zu wollen. Diese Abstimmung kann/sollte von Eurem BR angestoßen werden.
24.09.2013 um 10:07 Uhr
Ja, § 4 ist bekannt, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt: Im zweiten Betriebsteil SOLL ein eigener BR gewählt werden. Also einer in Teil A, einer in Teil B.
Meine Frage ist nur: Sind das zwei Wahlen oder kann man das in "einem Rutsch" und mit einem Wahlvorstand durchführen? Im Wahlvorstand wären Arbeitnehmer beider Betriebsteile.
24.09.2013 um 10:21 Uhr
Ich schrieb doch bereits, dass der Wahlvorstand bei getrennten Wahlen nur aus AN des jeweiligen Betriebes bestehen kann.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein : Ein gemeinsamer WV, der die Wahlen in beiden Betrieben abwickelt geht NICHT.
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