Folgender Sachverhalt:

Wir sind der erste Betriebsrat im Unternehmen. Als wir 2010 gewählt wurden, gab es schon einen weiteren Standort, der aber nicht eigenständig war.
Dies hat sich inzwischen geändert und der weitere Standort läuft weitgehend eigenständig etc. pp und wäre somit ein eigenständiger Betriebsteil und betriebsratsfähig.

Somit würden wir im nächsten Jahr zwei neue Betriebsräte wählen - einen dort und einen hier.

Nun zu meiner Frage: Wäre das EINE Wahl oder sind das zwei Wahlen? Braucht es für jede Wahl einen eigenen Wahlvorstand oder kann ein Wahlvorstand beide Wahlen organsieren und leiten?

Es geht definitiv ums normale Wahlverfahren mit Listenwahl.