für eine kurze Zeitspanne zwei Betriebsräte?
Wir sind ein Unternehmen mit ca. > 150 Mittarbeiter*innen. Unser Standort soll zum Tag X die Produktion einstellen. Die Mitarbeiter transferieren dann in ein neues entferntes Werk (50km, Interessensausgleich und Sozialplan wurden verhandelt und abgeschlossen). Das neue Werk wird aktuell gebaut und startet im am Tag X mit der Produktion. Wir werden eine gewisse Zeitspanne haben, in der wir an zwei Standorten eine begrenzte Anzahl an Mitarbeiter beschäftigen (ca. 8 Monate). Also bisherige Werk herunterfahren, und neues Werk in Betrieb nehmen und hochfahren. Die Mitarbeiter des bisherigen Standortes werden schrittweise in das neue Werk wechseln. Die Rechtsform, der Name und der Arbeitgeber bleiben unverändert. Die Organisation der Standorte wird bis zum 100%igen Transfer vom bisherigen Standort erfolgen.
Frage: Im kommenden Jahr stehen BR-Wahlen an. Müssen wir für diese Zeitspanne (ca. 8 Monate), in der wir Mitarbeiten an zwei Standorten haben auch zwei Betriebsräte wählen? In der Literatur findet man nichts, was sich auf einen klar definierten Zeitraum bezieht.
Noch zur Ergänzung, es wird den Mitarbeitern jederzeit möglich sein, persönlichen Kontakt zu einem Mitglied des Betriebsrates an den jeweiligen Standorten zu haben.
Community-Antworten (1)
25.03.2021 um 14:26 Uhr
Also ich würde das als "Umzug" sehen. Die MA erhalten ja keine neuen AV, oder? Auch wenn der neue Betrieb - weiter entfernt ist und demnach ein eigenständiger Betriebsteil sein könnte (Voraussetzungen nach § 4 BEtrVG) könnten die MA ja auch entscheiden beim Hauptbetrieb mit zu wählen.
Ich würde nur 1 BR Wahl mit allen MA durchführen. Zur Sicherheit könnte man das noch mit dem AG besprechen und eine Regelungsabrede erstellen, nicht das der AG plötzlich sagt - das der eine Betrieb bzw. die MA betreibsratlos seien.
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