Betriebsratswahl zum zweiten mal
Guten tag in unserem Betriebe wird jetzt schon zum zweiten mal versucht ein Betriebsrat zu wählen (Wir haben noch keinen) das erste mal wurde die Wahl abgebrochen mangels Indresse jetzt nach einem Jahr hat wieder der selbe über die Gewerkschaft die wahl angestoßen es sieht aber wieder so aus das wir wieder abbrechen müssen wegen mangels indresse was kann man tun das wir in einem Jahr nicht wieder anfängt? Es besteht halt kein Interesse! Bin im Wahlvorstand.
Community-Antworten (6)
23.09.2013 um 11:44 Uhr
@ Kallesch
Eine Wahl kann nicht mangels Interesse abgebrochen werden!!!
Wie groß ist Euer Betrieb? Nach welchem Wahlverfahren wird gewählt?
23.09.2013 um 11:45 Uhr
Es sollte sich doch zu mindest 1 oder 3 Koll geben welche Kandidieren. Diese geben sich doch dann auch zu mindest selbst ihre Stimme. Da es ja wohl dann wenn die Gewerkschaft mit im Boot ist eine Gewerkschaftsliste geben wird ist es auch mit dem Thema Stützunterschrift kein Problem. Damit ist es doch möglich das es einen BR gibt.
23.09.2013 um 11:50 Uhr
Wir sind über 210 Mitarbeiter wir benötigen 9 Betriebsratsmitglieder Es haben sich nur 5 gemeldet. Wenn keine gültige Wähler liste eingereicht wird oder nicht genug Leute auf der liste stehen. Wird die Betriebsratswahl abgebrochen wenn der Termin vorbei ist um listen abzugeben!
23.09.2013 um 11:51 Uhr
Und wenn 100 MA im Betrieb gehen und sich letztendlich nur einer aufstellen lässt, der nur von 5 Leuten gewählt wird. Aber dann ist der BR erst mal da. Dies und auch das eine Wahl nicht wegen mangeldem Interesse abgebrochen werden kann, sollte der Typ von der GEW eigentlich wissen.
23.09.2013 um 11:54 Uhr
Wenn sich nur 5 ZUR Wahl aufstellen lassen gibt's halt nur ein 5er Gremium. Befasst euch mal mit der Wahl.
23.09.2013 um 12:07 Uhr
@ Kallesch
Man, man, man ...
Wenn man schon ein zweites Mal versucht, einen BR wählen zu wollen, sollte man als Wahlvorstand doch wenigstens geschult sein. Sorry, aber danach klingt es bei Dir nicht!
Es ist vollkommener Quatsch, dass die Wahl mangels ausreichender Anzahl WahlbewerberInnen abgebrochen werden muss!
Sind beim WV nach Ablauf der Einreichungsfrist nur Wahlvorschläge mit einer nicht ausreichenden Anzahl WahlbewerberInnen eingegangen, MUSS der WV beim normalen Wahlverfahren eine NACHFRIST setzen.
Kandidieren dann trotz Nachfrist nicht genügend KollegInnen, hat der WV bekannt zu geben, dass dann statt z.B. 9 BRM nur 5 BRM zu wählen sind.
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