Unser Betriebsrat wurde am 24.03.2010 gewählt; sein Mandat läuft demnach am 23.03.2014 ab. Das ist aber ein Sonntag! Einem "Wahlrechner" zufolge wäre der letzte in Frage kommende Tag zum Abhalten der Wahl der 02.03.2014; dies ist natürlich auch ein Sonntag, aber wenn wir die Wahl am 28. Februar stattfinden ließen, läge der Termin nicht mehr im nach BetrVG § 13 Abs. 1 vorgesehenen Zeitraum. WANN also sollen wir die Wahl anberaumen?