Erstellt am 27.08.2013 um 13:13 Uhr von lurchi
Ein noch nicht gewählter Betriebsrat ist kein Betriebsrat- er kann im Betrieb agieren, aber nicht als Betriebsrat. Vielleicht einfach mal ein wenig im BetrVG blättern.
Erstellt am 27.08.2013 um 14:17 Uhr von Siglingen
darf ich als Vorgesetzter dann einen noch nicht gewählten Betriebsrat verwarnen wenn er während der Arbeitszeit Betriebsrats mässig agiert
Erstellt am 27.08.2013 um 14:50 Uhr von Pjöööng
Darf ich mal ganz dumm fragen, was denn ein "noch nicht gewählter Betriebsrat" ist?
Ist das so etwas ähnliches wie eine "noch nicht gewählte Regierung"?
Wer wäre denn dann alles in Deutschland eine "noch nicht gewählte Regierung"?
Erstellt am 27.08.2013 um 15:01 Uhr von Erdenbürger
Ihr habt keinen Betriebsrat!!! Ein Betriebsrat muss erst durch die Mitarbeiter gewählt werden und wenn die Mitarbeiter einen Betriebsrat gewählt haben und der Wahlvorstand euch ( alle Mitarbeiter ) mitteilt hat wer gewählt wurde, dann habt ihr einen Betriebsrat!!!
Liebe Grüße aus Hamburg
Erstellt am 27.08.2013 um 15:48 Uhr von Pjöööng
"Ihr habt keinen Betriebsrat!!!"
Woher willst Du das denn wissen?
Erstellt am 27.08.2013 um 16:01 Uhr von gironimo
Natürlich können Wahlbewerber auch Wahlwerbung betreiben - falls das gemeint sein sollte.
Ansonsten gilt im Betrieb auch die demokratische Grundordnung und die Meinungsfreiheit.
Erstellt am 27.08.2013 um 19:33 Uhr von Hartmut
Hmm .. ich weiß nicht recht, gironimo. Siglingen spricht ja nicht von einem einzelnen Nicht-BR-Mitglied, sondern von einem ganzen Nicht-Betriebsrat. Und der agiert! Inwiefern er agiert, wissen wir nicht. Je nach Art dieser Agitation kann das durch die demokratische Grundordnung und/oder Meinungsfreiheit gedeckt sein - oder auch nicht.
Siglingen, ratet mal diesen Leuten vom Nicht-Betriebsrat zur Geduld bis nach der Wahl. Ist besser.