Erstellt am 14.11.2019 um 17:45 Uhr von Kratzbürste
Das hätte der Wahlvorstand auslosen müssen. Holt es schnellstmöglich nach.
Erstellt am 15.11.2019 um 09:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kratzbürste):
"Das hätte der Wahlvorstand auslosen müssen."
Kannst Du das belegen?
Erstellt am 15.11.2019 um 09:44 Uhr von celestro
das bei Stimmengleichheit gelost wird, ist doch allgemein bekannt, richtig? Oder willst Du jetzt darauf hinaus, dass ein 1er BR keinen Stellvertreter hat?
Erstellt am 15.11.2019 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Soso "allgemein bekannt" und daher nicht belegbar? So Globuli des Arbeitsrechts?
Erstellt am 15.11.2019 um 10:17 Uhr von regensburg68
Sorry, falsch von mir bezeichnet. Meinte nicht Stellvertreter, sondern Ersatzmitglied. Ansonsten ist wohl das Losverfahren wirklich der richtige Weg. Analog §22, Abs.3 der Wahlordnung? Gerade gegoogelt, lieg ich damit richtig?
Erstellt am 15.11.2019 um 10:20 Uhr von esci
Erstellt am 15.11.2019 um 10:22 Uhr von Pjöööng
Naja, bei Euch wohl eher § 34 (4) der WO...
Entgegen der Auffassung von Kratzbürste hätte der WV diese Auslaosung aber nicht vornehmen MÜSSEN, auch wenn es in der Tat sinnvoll wäre.
Erstellt am 15.11.2019 um 10:22 Uhr von celestro
"Analog §22, Abs.3 der Wahlordnung? Gerade gegoogelt, lieg ich damit richtig?"
So wurde es mir jedenfalls in der WV-Schulung beigebracht. ;-)
"Naja, bei Euch wohl eher § 34 (4) der WO..."
Wieso? Der gewählte stand fest ... Stimmengleichheit gab es ja erst auf dem Platz dahinter.
"Entgegen der Auffassung von Kratzbürste hätte der WV diese Auslaosung aber nicht vornehmen MÜSSEN, auch wenn es in der Tat sinnvoll wäre."
Und wieso nicht müssen? Wer sollte denn sonst diese Aufgabe übernehmen? Und wieso wird es in WV-Schulungen beigebracht, dass es Aufgabe des WV ist?
Erstellt am 15.11.2019 um 10:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"(§ 34) Wieso?"
Oh je! Ich hatte eigentlich gehofft zumindet beim Wissen das in BetrVG 1 vermittelt wird aufsetzen zu können. :0((
"Ich bin seit heute einziger gewählter Betriebsrat in einer kleinen Firma mit 20 Beschäftigten."
Dir ist bekannt dass es grundsätzlich zwei Wahlverfahren gibt? Zum Einen die "Wahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern" und zum Anderen das "Vereinfachte Wahlverfahren"?
Die Wahl eines einzelnen BRM, sind das nun "mehr als drei BRM"? Wohl kaum...
Dann schauen wir uns mal die Struktur der WO an:
Erster Teil
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5)
Zweiter Abschnitt
Wahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten) (§§ 6 - 23)
Dritter Abschnitt
Schriftliche Stimmabgabe (§§ 24 - 26)
Vierter Abschnitt
Wahlvorschläge der Gewerkschaften (§ 27)
Zweiter Teil
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes) (§§ 28 - 35)
Zweiter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes) (§ 36)
Dritter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten (§ 37)
Dritter Teil
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 38 - 40)
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 41 - 43)
Wie kommst Du nun vom vereinfachten Wahlverfahren (§§ 28 - 37) in den § 22 (Wahl von mehr als drei BRM)? Da führt kein Weg hin!
Zitat (celestro):
"Und wieso wird es in WV-Schulungen beigebracht, dass es Aufgabe des WV ist?"
Da musst Du bitte die Dozenten fragen, woher soll ich das denn wissen?
Erstellt am 15.11.2019 um 12:12 Uhr von Kjarrigan
Hallo regensburg68,
bei einem 1 köpfigen BR gibt es faktisch keinen "benannten Stellvertrer", da der BR ja nur aus einem Mitglied (und somit BRV) besteht.
Bei deiner Verhinderung rückt ein Ersatzmitglied nach.
Bei Euch war Personenwahl und die Reihenfolge der Ersatzmitglieder bemisst sich nach der Stimmenanzahl (§ 25 (2) Satz 3
Da jeder der Kandidaten 3 Stimmen bekommen hat, hätte die Reihenfolge durch Los ermitteltn müssen (§ 22 WO Fiting RN 8).
Dann würde zuerst das 1 Ersatzmitglied in den BR nachrücken (bei deiner Verhinderung)
sollte das 1 EBRM verhindert sein das 2. Ersatzmitglied.
Faktisch ist es natrülcih so das das erste Ersatzmitglied der "Stellvertreter" ist, er darf sich ahlt nur sich nicht so nennen, weil das suggerieren würde, das er ständig dem BR angehören würde - was er aber nicht tut.
Erstellt am 15.11.2019 um 13:10 Uhr von celestro
"Da musst Du bitte die Dozenten fragen, woher soll ich das denn wissen?"
Beantworte doch bitte einfach die ganz einfache (und schon einmal gestellte Frage):
Wer sollte denn sonst diese Aufgabe übernehmen? Also wer, wenn nicht der WV sollte dafür sorgen müssen, daß das Wahlergebnis (auch im Bezug auf die Nachrücker) komplett klar ist?
Erstellt am 15.11.2019 um 13:44 Uhr von Pjöööng
Nimm doch bitte einfach zur Kenntnis wie es der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt hat. Wenn Dir das gesetzlich geregelte nicht genug ist, dann ist es entweder Sache des Gesetzgebers hier nachzubessern, oder Sache der Gerichte zu entscheiden. Ich bin nicht der der das entscheiden darf!
Erstellt am 15.11.2019 um 14:04 Uhr von celestro
Und wie soll die Regelung Deines Erachtens nach sein? Du hast die § der WO doch selbst benannt. Also wieso sollte es nicht die Aufgabe des WV sein?
Erstellt am 15.11.2019 um 14:22 Uhr von Pjöööng
Es ist doch völlig wurscht wie die Regelung meiner Meinung nach sein soll. Ich bin doch nicht der Gesetzgeber!
In der WO steht ganz klar: "(4) Ist nur ein Betriebsratsmitglied zu wählen, so ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los."
Nach der Logik der Wahlordnung hat der Wahlvorstnd nur die Aufgabe festzustellen wer gewählt wurde. Für die nichtgewählten Bewerber hat der Gesetzgeber dem WV keine Aufgabe zugewiesen. Das ist sogar noch klarer im Falle des § 22 (3) formuliert!
Erstellt am 15.11.2019 um 15:24 Uhr von celestro
Ich bin jedenfalls froh, dass die Schulungsleiter von WV-Schulungen es den Leuten so beibringen, dass es Sache des WV ist, das Wahlergebnis komplett (also bis zum letzten Platz) durchzugehen und ggf. Losentscheide durchzuführen. Da Du das ja selbst zumindest "sinnvoll" findest, können wie es dann auch dabei belassen.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:33 Uhr von Pjöööng