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Zahl der im Betrieb regelmäßig Beschäftigten / Erlass Wahlausschreiben

N
Nutrix
Feb 2022 bearbeitet

Zur Ermittlung der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb bedarf es einen Rückblick und der Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung. Nach Mitteilung des Arbeitgebers sind zur Zeit knapp unter 400 MA beschäftigt. Nach unseren Recherchen sind in unserem Betrieb noch ca. 30 offene Stellen zu besetzen. Dies würde unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung bedeuten, dass wir rechnerisch über 401 MA beschäftigen werden. Wie berücksichtige ich die noch offenen Stellen beim Erlass des Wahlausschreiben, da faktisch laut Wählerliste die Anzahl der zum Stichtag aktuell Beschäftigten unter 400 liegt und somit ein neuner Gremium gewählt werden muss, obwohl mit den zukünftig noch zu besetzenden Stellen der Schwellenwert überschritten wird und dadurch ein 11er Gremium gewählt werden müsste?

37008

Community-Antworten (8)

C
celestro

24.02.2022 um 11:23 Uhr

Bist Du im WV? Der muss die Planung machen und wenn der feststellt, es sind 390 MA und es sind noch 30 offene Stellen da, dann kann der diesen Schwellenwert > 401 MA annehmen und einen 11er BR wählen lassen.

E
enigmathika

24.02.2022 um 11:57 Uhr

Du verwendest im Waslauschreiben die aktuellen Zahlen und schreibst einen Satz dazu, dass Ihr aufgrund der noch unbesetzten Stellen von einer baldigen Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf über 400 ausgeht. Das Minderheitsgeschlecht könnt Ihr natürlich nur anhand der aktuellen Zahlen errechnen.

N
Nutrix

24.02.2022 um 12:08 Uhr

@ Enigmathika:

ist dies rechtlich safe? bzw. könnte ich auch die Beschäftigtenzahl inkl. der unbesetzten Stellen angeben und dann die Aufteilung in Anzahl männlich, Anzahl weiblich und zu besetzende Stellen machen?

C
celestro

24.02.2022 um 12:22 Uhr

Die Frage ist, wo diese 30 unbesetzten Stellen herkommen. Wenn es Stellenausschreibungen gibt, bzw. der AG mit dem BR die Besetzung solcher Stellen abgesprochen hat, ist der Fall klar. Ansonsten könnte das wackelig werden.

N
Nutrix

24.02.2022 um 13:45 Uhr

@ celestro: Die ca. 30 unbesetzten Stellen sind über Stellenausschreibungen, sowie über offene Positionen in den Schichtplänen nachvollziehbar.

D
DummerHund

24.02.2022 um 14:38 Uhr

Was heißt nun wieder nachvollziehbar? Entweder sie sind da oder aber eben nicht. Ein, nach den Schichtplänen fehlen MA gibt es da nicht.

§
§§Reiter

24.02.2022 um 16:58 Uhr

Zitat von Dummerhund "Was heißt nun wieder nachvollziehbar? Entweder sie sind da oder aber eben nicht. Ein, nach den Schichtplänen fehlen MA gibt es da nicht."

Das würde ich so nicht sagen, dass kommt darauf an wie die Schichtpläne aussehen. Bei uns kann man auch anhand der Dienstpläne genau nachvollziehen, wenn eine Stelle nicht besetzt ist. Dann steht da nämlich "nicht besetzt" neben der entsprechenden Schicht.

D
DummerHund

24.02.2022 um 18:00 Uhr

"Das würde ich so nicht sagen, dass kommt darauf an wie die Schichtpläne aussehen. Bei uns kann man auch anhand der Dienstpläne genau nachvollziehen, wenn eine Stelle nicht besetzt ist. Dann steht da nämlich "nicht besetzt" neben der entsprechenden Schicht."

Und woraus soll ein WV dann daraus schließen das diese Stellen in Naher Zukunft besetzt werden soll. Ein Indiz kann es wohl sein, aber keine Bestätigung.

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