Erstellt am 22.08.2013 um 08:33 Uhr von galaxy
@dschlink
Nein, warum sollte er das sein??
Erstellt am 22.08.2013 um 08:39 Uhr von Saarländer
Guten Morgen dschlink,
nein automatisch ist niemand im neuen Betriebsrat.
Nur wer auch kandidiert und dann auch genügend Stimmen der Belegschaft bekommt, erhält ein Betriebsratsmandat.
Es ist möglich, dass niemand aus dem Wahlvorstand in den neuen Betriebrat kommt.
Der Wahlvostand kümmert sich "nur" um die Wahl und ist nicht automatisch wählbar.
Gruß
Saarländer
Erstellt am 22.08.2013 um 08:52 Uhr von pillepalleTR
@Landsmann ;)
"Der Wahlvostand kümmert sich "nur" um die Wahl und ist nicht automatisch wählbar. "
Du meinst sicher "(...) und ist nicht automatisch gewählt".
Denn "wählbar" ist er nur, wenn er das passive Wahlrecht hat und sich auch als Kandidat zur Wahl stellt.
Lt. Fitting gibt es für ein WV-Mitglied die Auflage, dass er die Wahlberechtigung nach §7 BetrVG hat (aktives Wahlrecht). Damit besitzt er aber noch nicht zwangsläufig die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) nach §8.