Haben MitarbeiterInnen noch das aktive und/oder passive Wahlrecht, wenn Sie sich in einer Transfergesellschaft befinden?
Erstellt am 21.08.2013 um 13:03 Uhr von Charlys Diese AN wechsel doch den AG. Bekommen in der Transfetgeselkschaft neue ArbV mit dieser. Sind also aus dem alten Betrieb azsgeschieden.