Azubis im BR?
Hallo, ich bin jetzt grad irritiert. Ich wiurde gefragt, ob Azubis auch normal in den BR gewählt werden können. Ich war nicht sicher und schaute ins BetrVG §5, §7 und §8. Daraus lese ich, dass sie gewählt werden könnten. Oder lese ich das falsch?
Community-Antworten (1)
01.08.2013 um 17:35 Uhr
Ich meine Du liest richtig. § 5 BetrVG sagt ja ausdrücklich, das Azubis im Sinne des BetrVG zu den Arbeitnehmern zählen. Wenn dann noch §§ 7+8 BetrVG zutreffen.....
Verwandte Themen
Ausleihen von Azubis
ÄlterWir haben in unserem Betrieb mehrere Azubis, die in anderen, nicht zum Unternehmen gehörenden Betrieben eingesetzt werden. Der Ausbilder hat dort ebenfalls eine Stelle, aber nicht in der Funktion als
Zählen minderjährige Azubis zu den beschäftigten Arbeitnehmern?
ÄlterHallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zu den Betriebsratswahlen: Wer zählt mit zu den "in der Regel beschäftigten Arbeitnehmern"? Zählen minderjährige Azubis auch dazu? Wir haben nämlich bei u
Wahlberechtigung Azubis
ÄlterHallo, wir haben im WV folgendes Problem. Wir wissen nicht genau ob unsere Auszubildenen Wahlberechtig sind. Die Azubis sind nicht direkt bei uns angestellt, sondern über einen Ausbildungsverband. Di
passives Stimmrecht Azubis
ÄlterHallo. Kann man Auzubildenden das passive Stimmrecht verweigern, z.B. wenn feststeht, dass Azubis nach Beendigung des Ausbildungsvertrages nicht übernommen werden. Alle Azubis sind über 18 Jahre und l
Neuwahlen nur mit Azubis
ÄlterHallo, ich brauche das Forum nochmal. Wir haben gewählt ca.60 Wahlberechtigte darunter 50 Azubis 10 Angestellte es hatten sich bei der Wahl 3 Angestellte aufstellen lassen. 1 Angestellter h