Erstellt am 05.02.2010 um 14:34 Uhr von peters
BetrVG § 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Erstellt am 05.02.2010 um 14:45 Uhr von pitsieben
@ aidadiva,
ihr habt leider nur 19 wahlberechtigte Personen, also 1 BR-Mitglied.
ab 101 Arbeitnehmer zählen auch Arbeitnehmer unter 18 Jahren bei der Betriebsratsgröße mit.
Siehe auch § 9 BetrVG.
Erstellt am 08.02.2010 um 09:39 Uhr von BerndM
@pitsieben
Gibt es Belege oder Urteile zu dieser Interpretation?
Stützt sich deine Aussage ausschließlich auf das Fehlen von 'wahlberechtigt' ab Zeile 5 in §9?
Erstellt am 10.02.2010 um 20:53 Uhr von Bubbleface
Hallo, gefunden in der derzeitigen Cd-Arbeitsanleitung zur Betriebsratswahl
Wie viel Betriebsratsmitglieder müssen Sie eigentlich wählen?
Dazu benötigen Sie zunächst die Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerInnen, auch wenn Sie nicht wahlberechtigt sind; z.B. minderjährige Auszubildende etc. (siehe Hinweise).
Hinweise:
1. In der Wählerliste stehen die aktuell wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen. Für die Größe des Betriebsrats sind aber die “in der Regel beschäftigten ArbeitnehmerInnen“ maßgebend (§ 9 BetrVG). Hier kann es Unterschiede geben!