Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zu den Betriebsratswahlen:
Wer zählt mit zu den "in der Regel beschäftigten Arbeitnehmern"? Zählen minderjährige Azubis auch dazu? Wir haben nämlich bei uns im Betrieb das Problem, dass wir nur auf 19 Arbeitnehmer kommen (ohne Leitende Angestellte und minderjährige Azubis). Würden jetzt die beiden minderjährigen Azubis dazuzählen, hätten wir 21 Mitarbeiter und somit 3 Mitglieder für den Betriebsrat zu wählen.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Im Internet finde ich keine Angaben dazu.