BR-Wahlen usw...
Hallo! Mal ne Frage: Wir sind im Moment noch ein 7er-Gremium. Regulär wären nächstes Jahr Neuwahlen. Wir wissen jetzt schon, dass min. 3 derzeitige Mitglieder bei der nächsten Wahl nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir würden jetzt evlt. gerne neu wählen, um den neuen BR-Mitgliedern etwas Zeit zum Einarbeiten zu geben. Wir strukturieren grad rum wie die wilden...... Wir hätten auch jemanden, der sich der Neuwahl stellen würde... Problem: Der Mitarbeiter soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Für die BR-Arbeit wäre allerdings dieser MA sehr sehr wichtig. Könnten wir durch diese vorgezogene Wahl den MA dadurch retten? Anspruch auf Arbeitsplatz, oder stehen die Chancen eher schlecht?
Community-Antworten (4)
11.06.2013 um 00:12 Uhr
Wenn ein AN einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, was ja freiwillig ist weil keiner muss, endet mit dem Ausscheiden auch das Mandat. Also Mandat verhindert nicht den Aufhebungsvertrag. Auch darf das Mandat nicht genutzt werden um sich hier besserzustellen § 78. Wäre rechtswidriger Vorteil.
11.06.2013 um 10:24 Uhr
bei euren "wilden Umstrukturierungen" habt ihr hoffentlich die §§ 111 ff BetrVG im Auge (Interessenausgleich, Sozialplan)
wenn ein AG mit Aufhebungsverträgen arbeitet, kann man ja erstmal vermuten, daß bisher keine ausreichenden Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen, somit müsste man den Kollegen auch noch nicht retten, er unterschreibt halt einfach diesen Aufhebungsvertrag nicht
wie die Chancen bei euch auf irgendetwas stehen kann man von außen kaum beurteilen, wenn die genauen Umstände nicht bekannt sind
11.06.2013 um 10:44 Uhr
Wenn der Kollege für den BR interessant ist, wird er genügend Nerven haben, um keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn er aber ansonsten die Kündigung fürchtet, könnte ihn eine Kandidatur retten, wenn es nicht gerade eine fristlose Kündigung wird.
Allerdings müsste der BR seinen Rücktritt beschließen (oder so viele BRs und Ersatz-BRs bis die erforderliche Zahl von BR-Mitgliedern nicht mehr erreicht wird. Dann müssen ja Neuwahlen eingeleitet werden.
Warum dadurch allerdings die Einarbeitungszeit verlängert oder verbessert werden kann, verstehe ich nicht ganz.
11.06.2013 um 10:52 Uhr
hallo,
für die neuen die dann möglicherweise in den BR kommen.
MFG
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