Betriebsratswahl
Am kommenden Freitag ist letzter Tag der BR-Wahl. Wann muß konstituierte Sitzung stattfinden ? Wir müssen ein 9er BR sein. 10 Kollegen haben sich aber nur aufstellen lassen. Davon ist einer Krank und ein anderer im Urlaub. Können die restlich verbliebenen über die Köpfe der nicht anwesenden Kollegen entscheiden ? Oder kann konstituierte Sitzung nach dem Urlaub erfolgen ?
Community-Antworten (10)
23.04.2013 um 20:24 Uhr
Ein Blick ins BetrVG schafftvauch hier Klarheit, ..... Sofer gewählte BRM verhindert sind muss der WV hier das , die zuständigen EBRM einladen.
23.04.2013 um 20:26 Uhr
Also weder über die Köpfe der anderen noch später!!!! ......... Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats einzuberufen und die Mitglieder des Betriebsrats unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung nicht nach, so müssen die gewählten Mitglieder selbst die Initiative ergreifen und zur konstituierenden Sitzung einladen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die konstituierende Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Die anderen Mitglieder des Wahlvorstands sind nicht teilnahmeberechtigt. Nach Bestellung des Wahlleiters enden das Teilnahmerecht des Vorsitzenden des Wahlvorstands und die Tätigkeit des gesamten Wahlvorstands. Ist der Betriebsratsvorsitzendegewählt, übernimmt dieser die weitere Leitung der Sitzung. Teilnahmeberechtigt sind nur die Betriebsratsmitglieder und im Fall von Verhinderungen die Ersatzmitglieder.
24.04.2013 um 09:04 Uhr
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats einzuberufen Richtig! Da steht aber nichts über einen Termin der Sitzung. Und Urlaub ist schließlich ein überschaubarer Zeitraum. So steht sicher nichts dagegen, wenn der erste Arbeitstag dann auch die konstituierende Sitzung ist.
24.04.2013 um 09:25 Uhr
urlaub und krank...... aber die wahl haben sie angenommen?
24.04.2013 um 18:36 Uhr
@nubbel Dürften sie nicht?
24.04.2013 um 20:13 Uhr
die frage ist ob sie haben. wer hat von nicht dürfen gesprochen?
25.04.2013 um 11:42 Uhr
Zitat Nubbel: "urlaub und krank...... aber die wahl haben sie angenommen?"
Zitat frostirot "Am KOMMENDEN Freitag ist letzter Tag der BR-Wahl."
Es gibt Fragen die kann man sich selbst beantworten ...
25.04.2013 um 13:26 Uhr
spitz pass auf......... da hast du recht! wenn jetzt schon die frage kommt wegen urlaub und krank, wollen wir hoffen, dass die beiden vor urlaub und krank die wahl annehmen, denn sonst braucht man über die konstituierende sitzung nicht nachdenken.
25.04.2013 um 15:56 Uhr
Zitat Nubbel: "wollen wir hoffen, dass die beiden vor urlaub und krank die wahl annehmen, denn sonst braucht man über die konstituierende sitzung nicht nachdenken."
§ 17 (1) Satz 2 der WO?
25.04.2013 um 15:59 Uhr
da haben alle unsere wahlvorstände, nebst refernt gepennt.
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