Erstellt am 10.04.2013 um 16:30 Uhr von gironimo
Nix is - Ihr seit gewählt und bis zum Ende der Amtszeit bleibt der BR bestehen. Wer weiß, was auf Euch zukommt. Ihr habt ja auch noch die erforderliche Anzahl an BR-Mitgliedern (auch wenn das Ersatzmitglied krank ist).
Wenn dann neu gewählt werden muss, bestellt Ihr einen Wahlvorstand. Erst wenn sich dann keiner findet, war es es dann.....
Erstellt am 10.04.2013 um 16:57 Uhr von Kiina
Die BRM können alle ihren Rücktritt erklären und dabei klar zum Ausdruck bringen dass sie auch für die Fortführung ihres Amtes bis zu Neuwahlen nicht zur Verfügung stehen. Dann gibt es (sofern keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind) ab sofort keinen BR mehr und die GF kann schalten und walten wie sie will.
Der BR kann seinen Rücktritt beschließen, dann bleibt er so lange im Amt bis ein neuer BR gewählt ist
Erstellt am 10.04.2013 um 17:52 Uhr von Master
Der BR kann sich per beschluss auch auflösen. Dann würde § 13 gelten. Wenn sich dann keiner mehr findet der bereit wäre sich zur Wahl zu stellen, wäre es halt so. Weiter dann siehe @Kiina
Erstellt am 10.04.2013 um 20:44 Uhr von AlterMann
"Viele haben sich mit dem GF arrangiert."
Das kann ja so in Ordnung sein, vielleicht ist das ja ein netter Mensch...
Aber das ist doch kein Grund, einen BR hinzuschmeißen. Ein BR ist doch kein Gremium, um dem GF in die Parade zu fahren.
Wenn der GF wirklich umgänglich ist, kann der BR in der oft zitierten "vertrauensvollen Zusammenarbeit" für die AN des Betriebs ohne großes Gezänk positive Regelungen erarbeiten.
Und wenn sich viele arrangiert haben, weil das ei Machtmensch ist, der nur sich selbst sieht - dann braucht's den BR doch erst Recht.
Egal, wie es bei Euch steht. Wenn Ihr schon aufhören wollt, dann sorgt dafür, dass Eure Aufgaben in gute Hände kommen.
Erstellt am 11.04.2013 um 06:33 Uhr von Lotte
Hallo Heiderose,
so wie Tarifverträge vor allem für schlechte Zeiten Vorsorge treffen können, so kann auch ein BR gerade in guten Zeiten für schlechte Zeiten mit guten Betriebsvereinbarungen Vorsorge treffen. Es ist doch gut, wenn die GF nun zu vertrauensvoller Zusammenarbeit bereit ist. Nutzt das doch gemeinsam. Ein BR ist doch kein Schreckgespenst für eine schlechte GF.
LG Lotte
Erstellt am 11.04.2013 um 10:08 Uhr von rkoch
@Kiina
> dabei klar zum Ausdruck bringen dass sie auch für die Fortführung ihres Amtes bis zu
> Neuwahlen nicht zur Verfügung stehen
DAS ist im übrigen rechtlich vollkommener Unsinn!
Ein zurückgetretener BR übernimmt nach §22 BetrVG ZWINGEND die Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats! Ein Betrieb in dem das passiert ist, gilt NICHT als Betriebsratslos! So muss der AG den zurückgetretenen Betriebsrat weiterhin pflichtgemäß beteiligen, und so weit er zu irgendwas die Zustimmung des BR braucht, damit er handeln darf (z.B. Mehrarbeit), wird er sich bedanken, wenn er die Zustimmung des BR nicht bekommt, weil dieser ihn auflaufen läßt... Naja, aber nachdem die "AN sich arrangiert haben", wird er wohl einfach nach Gutsherrenart schalten und walten und den BR ohnehin ignorieren. Das ist dann quasi doch BR-los....
Wenn die BRM einfach nur ihr Amt nicht mehr ausführen wollen, dann können sie das genausogut auch machen ohne zurückzutreten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Rücktritt verbessert einzig die Situation dadurch, dass es hoffentlich wieder einen BR geben wird, der seinen Job macht.
Erstellt am 11.04.2013 um 10:12 Uhr von Kölner
@rkoch
Erkläre mir das mal bitte (ich stehe auf dem Schlauch):
Wenn die BRMs (einzeln und nacheinander) erklären, dass sie ihr BR-Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen, dann führen sie prinzipiell die Geschäfte noch weiter?
%)
ich bin verwirrt.
Erstellt am 11.04.2013 um 10:50 Uhr von rkoch
@Kölner
Ja und Nein....
Erstmal: Mea Culpa Kiina, ich hab ein Detail überlesen. Du sprichts im ersten Satz von "Rücktritt", meinst aber "Amtsniederlegung". Bei Amtsniederlegung sieht die Sache anders aus, und das würde der genannte Satz ggf. verdeutlichen, dass eben tatsächlich Amtsniederlegung gemeint ist.
Zweitens:
Selbst wenn die BRM (also die drei!) ihre Amtsniederlegung erklären, muss genau geprüft werden, was die BRM damit bezwecken! Handelt es sich tatsächlich um Amtsniederlegungen (so wäre dann ggf. die Erklärung welche die BRM lt. Kiina abgeben sollen zu verstehen), rücken die EBRM nach, der BR ist eben NICHT zurückgetreten. Wollten die BRM hingegen den BR durch diesen Schritt auflösen, so ist dieser eben in den Fall §13 (3) umzudeuten.
NUR wenn alle BRM inkl. aller EBRM ihren Amtsrücktritt erklären, endet der BR.
Im vorliegenden Fall also: Legen alle drei BRM ihr Amt nieder (wir stehen zum Amt nicht mehr zur Verfügung), wird das "lange kranke" BRM zum geschäftsführenden BR (und BRV) und muss Neuwahlen einleiten (§13 (2)). Erst wenn auch dieses das Amt niederlegt ist Sense. Wenn also niemand dem kranken EBRM sagt, dass es jetzt BRM ist, wird es wohl kaum auf die Idee kommen sein Amt niederzulegen, der BR existiert mit diesem BRM weiter.
Insofern, mea culpa Kiina, sofern Du gemeint hast dass tatsächlich ALLE zurücktreten (auch das EBRM), hattest Du natürlich prinzipiell recht, hab ich aber nicht so gelesen.