BRV geht in Elternzeit - Rücktritt vom Vorsitz sinnvoll?
Hallo :)
Ich habe eine Frage, ich bin stellvertretende BRV eines 7-köpfigen Gremiums. Der BRV geht in 3 Wochen für ein Jahr in Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitet er auch nicht Teilzeit weiter. Während seiner Verhinderung bin ich ja praktisch die BRV, übe also die Geschäfte aus. Macht es trotzdem irgendwie Sinn dass der BRV von seinem Vorsitz zurücktritt? Er ist ja faktisch eh bis zur nächsten Wahl nicht da. Oder wäre es sogar von Vorteil wenn er das nicht tut?
Zumindest mein Titel würde sich bei seinem Rücktritt ändern - von "Stellvertr. BRV" zu "BRV" ;) (natürlich vorrausgesetzt ich werde dann ordentlich gewählt - aber davon geh ich aus)
Viele Grüße ptlxena
Community-Antworten (19)
04.06.2009 um 17:27 Uhr
außer Rücktritt vom Vorsitz gibt es noch die Abwahl des BRV; der BRV ist dann einfach wieder BRM; macht es einfach bis zur nächsten Wahl;
04.06.2009 um 17:32 Uhr
Das ist mir schon klar dass wir ihn auch abwählen können, aber ich möchte den BRV ja nicht "absägen" - ich frage mich nur, ob diese dauerhafte Verhinderung irgendwelche Nachteile hat, und es nicht besser wäre, wenn er während seiner Elternzeit nicht mehr BRV wäre.
04.06.2009 um 17:35 Uhr
was wollt ihr denn? abwählen aus sachlichem Grund ist doch kein absägen? wie der stellv.BRV (also du) mit der Situation klar kommt fragt sich wohl kein anderes BRM oder der/die BRV? oder ist bei euch das BRV-Amt ein Statusymbol?
04.06.2009 um 17:43 Uhr
Hallo, Habt ihr darüber schon mal mit eurem BRV gesprochen? Wäre doch nur fair, oder? Dass das Amt nict leicht ist, weiss hoffentlich jeder. Ich wundere mich manchmal, wie schnell Leute auf Abwahl eines BRV plädieren.
04.06.2009 um 17:46 Uhr
Hm, ich vermute dass bisher niemand außer mir darüber nachgedacht hat. Ich möchte nur nicht ein dreiviertel Jahr praktisch den Vorsitz machen, aber nur den Titel "Stellvertreter" haben ... Ich will keinen Ego-Trip draus machen, und hab daher nach Argumenten gesucht, die einen Rücktritt des BRVs rechtfertigen würden. Aber wahrscheinlich gibts keine richtigen Argumente ....
04.06.2009 um 17:51 Uhr
narürlich wäre Rücktritt die normale Reaktion bei dauerhafter Abwesenheit, noch dazu bis zur nächsten BR Wahl; warum tun sich manche Gremien und besonders BRV damit so schwer?
04.06.2009 um 17:57 Uhr
@pfälzer: ich weis es nicht, warum sich manche damit schwer tun - aber zu unserer Entschuldigung, wir sind ein neuer Betriebsrat und erst seit Dezember 2007 im Amt :) Wir haben alle keine Erfahrung mit solchen Dingen.
Eventuell schlage ich einen Rücktritt beim BRV demnächst mal vor (jetzt grad ist er im Urlaub)
Danke für die Antworten!
04.06.2009 um 18:13 Uhr
vielleicht möchte ja der BRV während der elternzeit br-arbeit machen ? könnte er ja ......
04.06.2009 um 18:22 Uhr
...und auch die Fahrtkosten einfordern!
04.06.2009 um 18:23 Uhr
@ptlxena, was ist dir an dem "Titel" BRV soooo wichtig????
04.06.2009 um 18:24 Uhr
@Kölner, die Kosten für die eventuelle Kinderbetreuung müsste dann auch drin sein...
04.06.2009 um 18:29 Uhr
@MonaLisa: Ich weis auch nicht - stellvertreter klingt halt weniger wichtig... Aber wenn ich schon den BRV mach, dann auch mit allem drum und dran :)
ich möcht nicht nur die Pflichten sondern auch die Privilegien ^^ auch wenns blöd klingt - aber das ist beim BRV zumindest der Titel (zum Haufen Arbeit dazu).
04.06.2009 um 18:34 Uhr
@ptlxena, die Prügel als "Spachrohr des Gremium's" bekommst du als BRV genauso wie wenn du Stellverteter bleibst. Aber eines möchte ich unbedingt noch wissen! Was für Privilegien hat ein Vorsitzender?? Nächstes Jahr sind Wahlen, man weiss ja nie........ : -))
04.06.2009 um 18:40 Uhr
@MonaLisa: das meint ich ja ;) außer dem Titel hast du ja keine Privilegien. Aber der Haufen Arbeit, der bleibt beim Vorsitzenden.... Das ganze ist wohl doch ne Ego-Sache - und ich dachte, ich wär da als Frau nicht so anfällig für ...
Der eine oder andere mag es vielleicht als Privileg ansehen, mit der GF öfter zu tun zu haben, aber das ist wohl Geschmackssache. Es hebt aufjedenfall das Selbstbewusstsein wenn die Zusammenarbeit von der GF positiv bewertet wird. (Und damit sag ich nicht, dass ich nach der Pfeife der GF tanze)
04.06.2009 um 19:30 Uhr
@ ptlxena
ich versteh dich... die laut § 40a BetrVG dem BRV zustehende Krone verbunden mit der ständig am revers zu tragenden wichtigkeitsmedaille gibts nur, wenn man den titel hat....................;-)))
und deine ansichten über die selbstbewußtseinhebende zusammenarbeit mit der geschäftsführung, ts,ts,ts
wenn du so wenig selbstbewußstsein hast, das du titel und ähnliches brauchst, ja dann gute nacht.....................
04.06.2009 um 19:33 Uhr
@kriegsrat, bin völlig von den Socken! Kannst du boshaft sein! :-))
04.06.2009 um 19:47 Uhr
@ptlxena, laß Dich von kriegsrat nicht unterkriegen. Der BRV-Titel ist doch im Prinzip nicht so wichtig. Wirkungsvoller wäre doch Vorstzende/r vom Wirtschaftsauschuss, weil der doch viel mehr Bedeutung und auch wichtiger ist.
04.06.2009 um 20:18 Uhr
@ ridgeback
danke für deine zustimmung ! man nennt dich nicht umsonst "master of silent subliminal".....
05.06.2009 um 00:36 Uhr
Ramses hat ja mal behauptet, dass der Titel der SBV ganz oben steht, gefolgt vom EBRV...;-)))
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