Erstellt am 09.06.2022 um 16:49 Uhr von celestro
wenn ich mich recht erinnere, wäre der BR zu beteiligen, wenn es sich um einen Fragebogen des AG an die MA handeln würde. Da der Fragebogen aber von den MA kam ... sehe ich keinen Anhaltspunkt, wie hier der BR ins Spiel kommen würde. Also wenn ich nicht völlig falsch liege, können die MA nicht einfach den BR einladen und erwarten, das er teilnehmen darf.
Man könnte und sollte dem AG aber deutlich machen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, den BR hier dabei zu haben.
P.S. Bin aber auf andere Antworten gespannt.
Erstellt am 09.06.2022 um 17:16 Uhr von Muschelschubser
Mal ein paar Gedanken in verschiedene Richtungen:
Das Teilnahmerecht von Betriebsräten ist in den §§ 81-84 BetrVG geregelt.
Da geht es aber um Anlässe für ein Personalgespräch. Die dort getroffenenen Regelungen sind abschließend, das heißt, darüber hinaus ist kein generelles Recht auf Teilnahme eines BR verankert. Auch ein Teilnahmerecht an Teamsitzungen gibt es dementsprechend so nicht.
Der Ansatz, die Teilnahme vorher abzusprechen, ist ja leider schon gescheitert. Auf Basis einer freiwilligen Absprache kann man den BR nämlich immer ins Spiel bringen - man kann es höchstens mit der Argumentation von celestro probieren, die GL von den Vorteilen der Teilnahme zu überzeugen.
Allerdings interessiert mich mal, wer die "externe" Person des AG ist.
Wenn es sich hierbei um einen Arbeitsrechtler handelt, müsste man sich doch selbst auch nach dem Grundsatz der "Waffengleichheit" eine Möglichkeit haben, einen Betriebsrat oder Arbeitsrechtler mitzubringen.
Wenn das alles nicht fruchtet, und man hält die Umfrage z.B. für einseitig, kann eine Umfrage ja durchaus auch mal vom BR ausgehen.
Entweder im Rahmen einer Abteilungsversammlung, oder schriftlich. Aber bitte immer so, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der GL nicht gestört wird.
Mehr Möglichkeiten fallen mir nicht ein, leider erst Recht kein unmittelbarer Aufhänger zur Teilnahme an den geplanten Teamsitzungen.
Erstellt am 09.06.2022 um 18:08 Uhr von Dummerhund
In jedem Fall würde ich mich als BR erst mal lautstark bemerkbar machen um diese Teamsitzung zu verhindern.
Erst einmal als Begründung das der BR abschließend aus den Informationsrechten nicht ersehen konnte ob diese Vorgehensweise hier das Datenschutzgesetz nicht verletzt wird oder nicht doch evtl. Mitbestimmungsrechtliche Dinge versteckt liegen.
Anonyme Fragebogen sind das eine... versteckte Schlussfolgerungen um den Datenschutz zu umgehen das Andere.
Beispiel:
"Wichtig ist dieser Aspekt auch besonders bei sogenannten Zusatzfragen. Diese kommen oft bei Online-Auswertungen zum Tragen, wenn z. B. bei negativer Beantwortung von Fragen in einem zweiten Schritt explizit nach Gründen gefragt wird. Derartige Zusatzfragen können aber unter Umständen die Anonymität wieder aufheben, wenn man durch Zusatzangaben im Fragebogen Rückschlüsse auf den beantwortenden Mitarbeiter ziehen kann."
Kopiert aus Haufe.
https://www.haufe.de/personal/hr-management/mitarbeiterbefragungen/mitarbeiterbefragung-datenschutz-und-mitbestimmung_80_411648.html
Des weiteren sehe ich in dieser Teamsitzung auch eine Umgehung der Anonymität. Äußern sich MA hier zu der Befragung, kann man Rückschlüsse ziehen welche Gruppe oder welche Einzelpersonen wie geantwortet haben.
Und was sagt der Datenschutzbeauftragte zu dem Ganzen.
Eine Auswertung der Mitarbeiterbefragung könnte auch ohne diese Sitzung erfolgen.
Also ist nichts so wie es scheint.
Erstellt am 10.06.2022 um 08:35 Uhr von rtjum
"Mehrere Mitarbeiter wenden sich an Betriebsrat."
was hat der BR unternommen?
Mal kurz gesagt lieber AG so geht das nicht oder Beschwerde nach §84 oder oder oder?
"Diese Fragebögen haben die Leitungen selbst entwickelt. "
wenn vom AG entwickelt darf der AG das nicht ohne den BR!!
Ich würde dem AG klar deutlich machen, dass der BR schon vorher zu beteiligen gewesen wäre und erwartet, dass der BR die Ergebnisse in gleicher Form erklärt bekommt wie die MA. Darauf habt ihr sicher Anspruch allein schon aufgrund der Informationsrechte aus dem BetrVG.
Erstellt am 10.06.2022 um 09:06 Uhr von Relfe
ich würde als BR einfach eine BR-Einladung an den Personenkreis verteilen und so quasi "die Leitung" der Besprechung übernehmen.
Wobei natürlich die Gefahr besteht, dass die Abt-Leitung nicht kommt, aber ein Versuch wäre es wert.
Erstellt am 10.06.2022 um 15:21 Uhr von ganther
in Hinblick auf BAG, Beschl. v. 11.12.2018 – 1 ABR 13/17 würde ich mich als AG mal ganz entspannt zurück lehnen (wenn ich die darin genannten Grenzen einhalten) und den BR seinen Affen machen lassen. Eine Besprechung hat auch mit Datenschutz nichts zu tun. Wenn ein elektronisches Toll verwendet wird, dann sieht die Welt schon anders aus.
Daher finde ich die Idee von Relfe sehr gut.
Erstellt am 10.06.2022 um 15:42 Uhr von Dummerhund
@ganther
Meiner Meinung nach passt dies Urteil hier nicht zu dem Fall.
In dem Urteil ging es auch darum das eine Änderung einer vorher mitbestimmten Sache vor lag.
Ich bleibe daher bei meiner Aussage ein Stück weiter oben.
Man könnte die Fragebogen so Auswerten und muss dazu nicht noch mal eine Teamsitzung einberufen, wo man bei evtl. Äußerungen einzelner Teilnehmer Rückschlüsse auf die Fragebögen schließen kann. Dann ist´s Essig mit Anonym.
Erstellt am 10.06.2022 um 16:11 Uhr von Curtis1996
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich werde dem Gremium vorschlagen die Abteilung einzuladen, dann sind ja auch die Leitungen eingeladen. Ob diese kommen, lasse ich mal dahingestellt...Das wäre natürlich auch schon ein klares Zeichen. Denn der BR ist auch der BR der Leitungen. Wäre schade, wenn sie uns als "Feind" sehen... ;)