Darf ein Mitarbeiter mit zwei Jobs Betriebsrat werden?
Guten Morgen, wir erwägen in unserer Firma (16 Mitarbeiter plus 6 Auszubildende) einen Betriebsrat zu gründen. Ein Mitarbeiter, den wohl alle zum Betriebsrat machen wollen, hat aber zwei Jobs. Einen 450 Euro Job in unserer Firma und einen 40 Stunden Hauptjob in einer anderen Firma, die nichts mit unserer Firma zu tun hat. Kann dieser Mitarbeiter Betriebsrat werden bzw sich zur Wahl stellen? Danke und Gruß, Hubert
Community-Antworten (1)
05.11.2019 um 09:15 Uhr
also wählen darf wer MA des Unternehmens ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist wer mind. 6 Monate dem Betrieb angehört. also ja er kann gewählt werden auch wenn er nur als geringfügig Beschäftigter bei euch angestellt ist.
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