Erstellt am 20.03.2013 um 07:05 Uhr von Lexipedia
@susiiss
Du möchtest natürlich viele Infos haben aber dazu gibt du uns zu wenig.
Was verstehtst du zum Beispiel unter "andere Bereiche"?
Die Standardantwort ist eigentlich: Fragt die Gewerkschaft!
Aber oben gibt es zwei Buttons:
1. Software für Betriebsräte - Hier findest du eine Wahlsoftware. Sie ist Shareware und läßt sich 11 Mal benutzen ohne das du dich registrieren lassen musst. Hier findest du Checklisten und sehr viele infos usw. Wie und Wo und Wann usw gewählt wird ist hier auch sehr gut erklärt.
2. Neu im Betriebsrat - suche mal das kleine 1x1 für den Betriebsrat. Auch hier findest du weitere Infos.
Erstellt am 20.03.2013 um 09:19 Uhr von gironimo
Ergänzend dazu: Der BR wird für einen Betrieb gewählt; nicht für einzelne Bereiche innerhalb eines Betriebes.
Damit die Bereiche im BR eine Stimme haben, hilft nur eigene Kandidaten (ggf. eine eigene Liste) ins Rennen zu schicken - und durch entsprechende Werbung die Wähler davon zu überzeugen, das Kreuz an die richtige Stelle zu setzen.
Erstellt am 20.03.2013 um 09:23 Uhr von rkoch
Die Antwort findest Du im Grunde in §4 BetrVG:
Wenn Du unter "Bereich" einen "Betriebsteil" verstehst, d.h. einen räumlich und ggf. organisatorisch ausgegliederten Teil eines Unternehmens, dann KÖNNEN diese einen eigenen BR wählen. Fall dieser Betriebsteil NICHT räumlich weit entfernt vom "Hauptbetrieb" und auch NICHT organisatorisch eigenständig ist, dann haben die AN dieses Betriebsteils die Option keinen eigenen BR zu wählen, sondern sich dem Hauptbetrieb anzuschließen. Ist der Betriebsteil hingegen weit entfernt vom Hauptbetrieb oder organisatorisch eigenständig, gibt es diese Option nicht und die AN müssen einen eigenen BR wählen.
Wenn Du hingegen unter "Bereich" z.B. die (räumlich integrierte) Abteilung eines Betriebes verstehst, dann kann natürlich kein eigener BR gewählt werden.
Zu Unterscheiden sind dann noch Betriebe UNTERSCHIEDLICHER Unternehmen (also GmbH, KG, etc.). Selbst wenn sich diese am selben Ort befinden, wählt jeder seinen eigenen BR, Ausnahme: §1 (2) BetrVG, d.h. der sogenannte "gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen".
Auf die Ausnahmen von §3 BetrVG gehe ich mal nicht ein....
Erstellt am 20.03.2013 um 09:24 Uhr von meckerziege
Ich finde auch es ist wichtig alle Arbeitsbereiche und Arbeitsformen im Gremium wieder zu finden und nicht nur Menschen aus der Verwaltung im BR zu haben, die die Schwierigkeiten und eigenarten in den verschiedenen bereichen gar nicht kennen können/oder wollen.
Die Wahlsoftware ist übrigens sehr informativ- trotzdem würde ich Euch den Tipp geben, nehmt die zuständige Gewerkschaft mit ins Boot.