Hallo,

ich hätte eine Frage und hoffe ich bekommen hier Hilfe. Wie genau sind die Fristen seitens des AG, um die Wahl anzufechten?
Ich habe folgendes gelesen:
"Nach § 19 BetrVG kann die Wahl des Betriebsrats nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Wurde das Wahlergebnis an einem Dienstag bekanntgegeben, muss am übernächsten Dienstag der Anfechtungsschriftsatz beim Arbeitsgericht eingereicht sein - spätestens um 24 Uhr per Telefax."

Zum Hintergrund:
Unser Betriebsrat wurde am Mittwoch (6.2) gewählt und das Ergebnis noch am gleichen Tag der Belegschaft mitgeteilt.
Jeder gewählte Kandidat hatte dann 3 Werktage (d.h. bis zu einem Montag, 11.2) Zeit, die Wahl abzulehnen oder sie gilt als angenommen.
Nachdem alle Gewählten die Wahl annahmen wurde der AG also am Dienstag, 12.2, über die Betriebsratsmitglieder informiert.

Ist das der Zeitpunktz ab dem die Frist für den AG läuft ODER erst nach der konstituierenden Sitzung???

Viele Grüße,

betriebsratsy