Erstellt am 18.02.2013 um 19:14 Uhr von Problemlöser
Du kannst Dich sofort aufstellen lassen. Wenn es Dich betrifft, dann am besten gleich morgen (falls derzeit die BR-Wahl ansteht). Es ist egal, ob Du Teil- oder Vollzeitkraft bist.
Erstellt am 18.02.2013 um 19:51 Uhr von Hoppel
@ Problemlöser
Dein Nick ist völlig falsch gewählt! Die ersten zwei Sätze Deiner Antwort darfst Du nämlich getrost in die Tonne kloppen.
@justme
" Gibt es eine Mindestzeit die ein Betriebsratskandidat in der Firma sein muss um sich aufstellen zu lassen?"
Ja > § 8 BetrVG
"Und gibt es auch die Möglichkeit wenn man nur als Teilzeitkraft in der Firma ist auch im Betriebsrat mitzuwirken?"
Ja > die Voraussetzung gem. § 8 BetrVG muss aber erfüllt sein
" Und gibt es bei diesen beiden Punkte Unterschiede zum Betriebsrat in Deutschland und Luxemburg?"
Wenn in Deutschland ein BR gewählt werden soll greift einzig und allein das BetrVG. Da muss man nicht wissen, ob und welche Unterschiede es zu Wahlverfahren in anderen Ländern gibt. Die Frage ist somit ziemlich sinnfrei. ;-)
Erstellt am 18.02.2013 um 20:48 Uhr von justme
Die Frage ist schon extrem Sinvoll da ich in der Grenzregion zu Luxemburg wohne und wenn ich in Luxemburg arbeite dort auch gerne wieder im Betriebsrat tätig werde,darum brauche ich auch von Luxemburg die Richtlinen.
Erstellt am 18.02.2013 um 21:27 Uhr von Betriebsrätin
Ein Blick ins wen/google hilft auch hier ----- http://de.worker-participation.eu/Nationale-Arbeitsbeziehungen/Laender/Luxemburg/Betriebliche-Interessenvertretung
Erstellt am 18.02.2013 um 21:30 Uhr von Nubbel
in luxemburg gibt es keine betriebsräte sondern arbeitnehmerdelegationen.
2008 musste man 18 jahre alt sein und seit einem jahr im betrieb arbeiten.
danach wurden die delegationen von angestellten und arbeitern zusammen gelegt.