Erstellt am 29.05.2022 um 13:59 Uhr von Challenger
War dem Walvorstand denn bekannt, dass ein ordentliches BRmitglied urlaubsabwesend war ? Wenn ja, ist dies ein formeller Fehler, der zu nichtigen Beschlüssen führen kann.
Erstellt am 29.05.2022 um 14:03 Uhr von Dummerhund
Ist dem WV vorab bekannt gewesen das das gewählte Mitglied im Urlaub ist und nicht an der Sitzung teil nimmt hätte ein Ersatzmitglied geladen werden müssen.
Ich kopiere mal:
"Sollte ein Betriebsratsmitglied zum Zeitpunkt der Sitzung vorübergehend an der Teilnahme verhindert sein, muss dies dem Wahlvorstand unverzüglich mitgeteilt werden. In diesem Fall ist das nächste Ersatzmitglied einzuladen. Dabei ist darauf zu achten, dass nach § 15 Abs. 2 BetrVG die Plätze für das Minderheitengeschlecht ordnungsgemäß besetzt sind. Ist das der Fall, wird bei einer Persönlichkeitswahl das Ersatzmitglied mit der höchsten Stimmzahl, bei einer Listenwahl das nächste Ersatzmitglied aus der Liste des verhinderten Betriebsratsmitglieds eingeladen."
Sollte es also so sein das der WV wusste das das ordentlich gewählte Mitglied nicht zur konstituierten Sitzung kommt und kein Nachrücker eingeladen hat, wären Beschlüsse, wie die Wahl des BRV und seines Stellis ungültig und ihr hättet derzeit keinen Geschäftsfähigen BR.
Hier würde ich nachträglich wie folgt handeln:
"Sollte der Wahlvorstand es versäumen, die neugewählten Betriebsratsmitglieder zur Konstituierung einzuladen, hätte das Gremium ein »Selbstzusammentrittsrecht«, zu dem jedes Mitglied einladungsberechtigt ist. Das einladende Mitglied muss auch hier eine Einladung mit Tagesordnung übermitteln und leitet die Sitzung bis zur Wahl einer Wahlleitung. In die Einladung muss auch die Untätigkeit des Wahlvorstands als Grund für diesen Selbstzusammentritt aufgenommen werden."
Erstellt am 29.05.2022 um 21:17 Uhr von celestro
"Sollte der Wahlvorstand es versäumen,"
der WV hat die konstituierende Sitzung nicht "versäumt". Ob man die Sitzung wiederholen kann, hatten wir zuletzt schon diskutiert. So richtig sinnig war das aber alles nicht.
Erstellt am 29.05.2022 um 21:23 Uhr von Dummerhund
celestro
Mein Kopierter Text ziehlt ja nicht darauf ab die Sitzung versäumt zu haben, sondern deren Mitglieder richtig zu laden. Und evtl. Ersatzmitglieder
Erstellt am 30.05.2022 um 12:35 Uhr von jan.janbrocks
Danke für eure Antworten.
Die Frage ob die Sitzung und damit die Wahl des Vorsitzenden nun wiederholt werden kann, ist mir jedoch nicht ganz klar geworden.
Beste Grüße
Erstellt am 30.05.2022 um 12:57 Uhr von Dummerhund
Wie ich oben bereits versucht habe dar zu legen. Die Konstituierte Sitzung hat der WV ja wohl korrekt anberaumt. Einziger Fehler ist das das Ersatzmitglied nicht geladen wurde. Dies ist eine Abgeschlossene Sache und man muss einen Punkt machen.
Nun kommt die Wahl des BRV und des Stelli.
Man kann sagen, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Will man es jedoch rechtssicherer machen, sollte man es so machen wie ich oben beschrieben habe. So jedenfalls meine Meinung.
Erstellt am 30.05.2022 um 14:54 Uhr von jan.janbrocks
Danke,
werde es im Gremium besprechen und dann Handeln.