Erstellt am 09.01.2013 um 23:12 Uhr von Snooker
@guener
http://www.betriebsratswahl.de/aufgaben-wahlvorstand
Erstellt am 10.01.2013 um 09:09 Uhr von rkoch
... Die Frage von guener beantwortet der Link nicht... aus gutem Grund.
@guener
Bezüglich Deiner Frage gibt es keine Rechtsvorschrift! Alles was dazu festgelegt ist findet sich in §29 BetrVGDV1WO:
Der Wahlvorstand wird in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewählt (§ 17a Nr. 3 Satz 1 des Gesetzes). Er besteht aus drei Mitgliedern (§ 17a Nr. 2 des Gesetzes). Für die Wahl der oder des Vorsitzenden des Wahlvorstands gilt Satz 1 entsprechend.
Über die Art und Weise WIE diese Wahl durchzuführen ist, läßt sich dieser § nicht aus. Insofern gilt: Erlaubt ist was gefällt und dem Zweck entspricht.
Wenn die Wahlversammlung es für zweckmäßig hält die Wahl infolge des Antrags eines einzelnen AN als geheime Wahl durchzuführen, dann muss sie das eben so entscheiden. Ich würde - um Streit über die Sache vozubeugen - den Antrag eines einzelnen ernst nehmen -aber versuchen ihm das auszureden!
Da, wie auch in dem Link angegeben, die Kandidaten EINZELN gewählt werden und jeder Wähler pro Kandidat EINE Stimme (nicht etwa so viele Stimmen wie WVM zu wählen sind!) hat, ist es zweckmäßig EINEN Wahlzettel zu entwerfen auf dem alle Kandidaten mit Ja/Nein als Wahlmöglichkeit aufgeführt werden. Die Wähler können dann bei jedem Kandidaten unter Ja/Nein ihr Kreuz setzen.
Der Nachteil der geheimen Wahl liegt darin, das so i.d.R. niemals die richtige Zahl an Kandidaten gewählt werden, sondern eigentlich immer zu viele/zu wenige. Das führt dann zwangsläufig wieder zu Stichwahlen. Und wenn diese wiederum geheim durchgeführt werden wird sich am Ergebnis nichts ändern....
Es ist Sache der Wahlversammlung einen Weg zu finden, wie man letztlich die geforderte Anzahl an Kandidaten (i.d.R. 3) in den WV bringt. Klingt doof, ist aber so. Letztlich wird es sich nicht vermeiden lassen (wenn es zu viele Kandidaten gibt) irgenwann ein Mehrheitswahlverfahren zur Findung der drei Kandidaten durchzuführen, die dann in einem weiteren Wahlgang EINZELN die Mehrheit erlangen müssen.
Du siehst, dieses Wahlverfahren ist alles andere als perfekt. Es ist einfach zweckmäßig, wenn sich die Belegschaft möglichst schon VOR der Versammlung einfach darauf einigt wer die drei Kandidaten sein sollen, so dass die Wahl auf der Versammlung dann nur noch Formsache ist. Hey, Euer Ziel ist einen BR zu wählen! Wenn ihr bereits bei der Wahl des Wahlvorstandes ein Fass aufmacht, wo soll das hinführen? Zieht einfach einmal alle an einem Strang!
Erstellt am 10.01.2013 um 09:30 Uhr von gironimo
Ich sehe da auch keine all zu große Notwendigkeit geheim zu wählen.
Nach demokratischen Geflogenheiten kommt man aber dem Wunsch nach, wenn eine geheime Wahl gewünscht wird. Unabhängig davon, wie viele es sind, die dies fordern, wobei es schon auch auf die Größe der Gruppe ankommt, die da abstimmen soll. Wie rkoch schon schreibt: Das BetrVG sieht hierzu keine Regelung beim Wahlvorstand vor.
Ansonsten: siehe letzten 2 Sätze von rkoch
Erstellt am 10.01.2013 um 10:57 Uhr von Snooker
@ rkoch + gironimo
Recht habt ihr zwei allebeide ;-)
Den Verweis auf den Link habe ich deshalb so gewählt, weil´s dort wegen der Mehrheit mit 50% plus 1 dut plastisch dargestellt wurde. Denn ohne jetzt nach zu schauen habe ich in Erinnerung @guener oben links schon mal auf den Button verwiesen zu haben.
Ansonsten bin ich ganz bei Euch.