Verzicht auf geheime Wahl bei Konsens über alle Kandidaten?
Bei unserem Betrieb sind 5 B.Ratsmitglieder vorgesehen und genau soviele stehen auch zur Wahl. Muss dann unbedingt eine geheime Wahl stattfinden oder können wir den neuen Betriebsrat auch einfach per Handzeichen absegnen, da alle Betriebsangehörigen mit der Wahl dieser 5 einverstanden sind? Oder kann diese Wahl dann später( in welcher Frist ) jeder anfechten?
Community-Antworten (1)
23.03.2006 um 20:41 Uhr
der BR muß in geheimer Wahl gewählt werden (§§ 14 +14a BetrVG). Anderenfalls ist sie nichtig.
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