Fortbestand eines Betriebsrates
In unserem Betrieb (mehr als 50 Arbeitnehmer) ist 2010 mangels Interesse keine Betriebsratswahl mehr zustande gekommen. Vom 2006 gewählten Betriebsrat ist nur noch ein Vertreter übrig geblieben, die anderen haben den Betrieb verlassen oder standen nicht mehr für eine Wahl zur Verfügung. Hat dieser eine "übriggebliebene" Kollege noch den Anspruch eines Betriebsrates bzw. irgendwelche Rechte?
Community-Antworten (2)
05.12.2012 um 23:55 Uhr
@Luchs Nein, euer "letzte Mohikaner" aus 2006 hat keine Ansprüche oder Rechte als BR. Wollt ihr einen neuen BR müsst ihr neu wählen.
06.12.2012 um 11:11 Uhr
mangels Interesse keine Betriebsratswahl mehr zustande gekommen.
Wobei sich mir die Frage stellt WIE das zustandegekommen ist! Anno 2010 hatte der dann existierende BR die Pflicht einen Wahlvorstand einzusetzen, ggf. bestehend aus den BR-Mitgliedern. Der hätte die Wahl einleiten müssen. Sofern zumindest eines der amtierende BR dann eine Vorschlagsliste, ggf. nur mit sich selbst als Kandidaten, eingereicht hat (und er die erforderlichen Stützunterschriften sammeln konnte) und am Wahltag zumindest EIN Kollege einen Wahlschein abgegeben hat, HAT die Wahl stattgefunden und der BR wäre wieder gewählt gewesen, ggf. bestehend aus diesem einen BRM.
Von "mangels Interesse" kann in dem Sinne keine Rede sein. Wenn diese Wahl nicht stattgefunden hat, wurde sie AKTIV von den AN blockiert, ggf. indem sie die Stützunterschriften verweigert haben oder indem nicht einmal ein einziger Kollege an einem BR interessiert war - wobei es mir schwerfällt zu glauben, dass auch die aktuell amtierenden BRM sich derart verweigert hätten...
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