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Wahlbeeinflußung!?

H
Hans-Werner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns das Mehrheitswahlrecht, da sich alle einzeln haben austellen lassen. Jetzt gibt es ein Werbeschreiben, indem sich einige Personen zusammengetan haben und sich als Team vorstellen, gleichzeitg aber auch heftig sich beweihräuchern und meinen, nur wenn sie gewählt werden, würde der Fortbestand des Betriebes möglich sein. Ist dies überhaupt erlaubt, wenn man doch Personalwahl hat? Und ist dies nicht Beeinflußung der Wähler? Darf der Wahlausschuß dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (1)

A
Abakus

14.03.2006 um 20:19 Uhr

Verstehe ich das richtig? Es gibt nur eine Liste, also Persönlichkeitswahl, und eine Gruppe von Kandidaten dieser Liste macht für sich Reklame? - Das ist erlaubt. Natürlich ist das Beeinflussung der Wähler, aber Wahlwerbung ist nicht verboten.

Der Wahlvorstand hat nichts damit zu tun, wie sich einzelne Kandidaten verhalten und hat keinerlei Weisungsbefugnis. Es ist auch nicht Aufgabe des WV, die "Reinheit der Persönlichkeitswahl" zu verteidigen oder dergleichen.

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