Hallo alle zusammen,

unser 9-köpfige BR ist geschlossen zurückgetreten. Nun wurde auf der letzten Sitzung der Wahlvorstand per beschluss ins Leben gerufen. Leider hat der BR versäumt auch gleich einen Vorsitzenden zu bestimmen. Dies soll zur Konstituierung des Wahlvorstandes nachgeholt werden. Im § 16 BetrVG steht aber drin das der alte BR den Vorsitzenden wählt. Aber wie ist das in unseren Fall? Kann dadurch die Wahl angefochten werden oder ist es rechtens, dass die Bestimmung des Vorsitzenden auch noch zur Konstituierung nachgeholt werden darf/kann. Kann man so einen fehler auch noch anders heilen?