Neuwahl eines Betriebsrates
In unserer Firma soll am 3.12.2012 ein Wahlgremium gewählt werden aus dem dann der Betriebsrat hervorgehen soll. Jetzt habe ich erfahren, daß viele Mitarbeiter gar keinen Betriebsrat wollen. Wieviel Prozent der Anwesenden muß bei einer Mitarbeiterzahl von ca 150 Personen für einen Betriebsrat abstimmen, damit die Wahl überhaupt gültig ist.
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
24.11.2012 um 13:35 Uhr
Es gibt hier weder Mindestquoten noch eine Abstimmung ob es einen gibt. Es sind nur Kandidaten und Waehler erforderlich. --- http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl?gclid=COu9pa7B57MCFYxa3godC0IATQ
25.11.2012 um 11:32 Uhr
@ larasophie
Schon der Gesetzgeber sieht vor, dass in JEDEM Betrieb mit mind. 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei AN wählbar sind, ein Betriebsrat gewählt WIRD!
Wenn im Rahmen dieser Wahlversammlung der Wahlvorstand gewählt wird (davon solltest Du ausgehen) wird dieser die Wahl eines BR einleiten.
Da auch davon auszugehen ist, dass sich mind. ein(e) wählbare(r) KollegIn zur Wahl stellen und auch eine Stimme erhalten wird, sollten sich die "Gegner" schon mal damit abfinden, dass ab 2013 ein Betriebsrat mitzubestimmen hat.
25.11.2012 um 11:50 Uhr
daß viele Mitarbeiter gar keinen Betriebsrat wollen.<
weil die meisten AN wenig Kenntnis darüber haben, welche Aufgaben der BR hat und der AG genügend Falschmeldungen plazieren wird, um die Meinung dieser Kollegen zu unterstützen.
Weil das so ist, hat (wie ja bereits gesagt wurde) der Gesetzgeber keine Mindestlimits eingeführt.
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