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ab welchem Zeitpunkt ist der BR existent......

Z
zetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Es stellt sich mir die Frage ab welchem Zeitpunkt existiert ein Betriebsrat ? Dieser ist in unserem Falle noch nicht gewählt.

Ab dem Aufruf zur Betriebsversammlung oder erst nach der Wahl des Betriebsrates.

Im zweiten Fall könnte der Arbeitgeber unangenehme Entscheidungen zwischen dem Aufruf zur Betriebsversammlung und der Wahl einfach ohne Zustimmung treffen.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass das Arbeitsgericht im Falle einer Kündigung befragt werden muss, gilt das auch für andere Entscheidungen des Arbeitgebers? Ich habe nichts weiteres dazu gefunden.

Ich hoffe sehr hier kann mir jemand helfen.

Gruß der Zetti

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

13.11.2012 um 19:34 Uhr

Der BR besteht ab dem Zeitpunkt, wo das Wahlergebnis bekannt gegeben wurde. Um handlungsaktiv zu sein, muss er sich dann in einer konstituierenden Sitzung zusammenfinden und den Vorsitzenden wählen.

Davor ist eben alles so wie in Betrieben ohne BR.

Der BR hat ja bekanntlich diverse Mitbetimmungsrechte. Die kann er auch in Punkten geltend machen, wo der AG vor der BR Wahl eigenständig Dinge geregelt hat.

Ansonsten gilt ganz allgemein: Wo kein Kläger, da kein Richter.

P
Petrus

14.11.2012 um 15:49 Uhr

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass das Arbeitsgericht im Falle einer Kündigung befragt werden muss,

Für Kündigungen von Mitgliedern des Wahlvorstands bzw. Wahlbewerbern ist das so, ja. Denn für diese braucht der ArbGeb ja die ausdrückliche Zustimmung des BR gemäß §103(1). Da ein noch nicht vorhandener BR aber nicht zustimmen kann, passiert das gleiche wie bei einer Nichtzustimmung (z.B. in Form von Schweigen) eines existenten BR: Der ArbGeb muss sich die Zustimmung nach §103(2) einklagen.

Z
zetti

14.11.2012 um 18:23 Uhr

Hallo zusammen ,

Habt beide vielen Dank für Eure Hilfe.

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