Hallo zusammen,

Es stellt sich mir die Frage ab welchem Zeitpunkt existiert ein Betriebsrat ?
Dieser ist in unserem Falle noch nicht gewählt.

Ab dem Aufruf zur Betriebsversammlung oder erst nach der Wahl des Betriebsrates.

Im zweiten Fall könnte der Arbeitgeber unangenehme Entscheidungen zwischen dem Aufruf zur Betriebsversammlung und der Wahl einfach ohne Zustimmung treffen.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass das Arbeitsgericht im Falle einer Kündigung befragt werden muss, gilt das auch für andere Entscheidungen des Arbeitgebers?
Ich habe nichts weiteres dazu gefunden.

Ich hoffe sehr hier kann mir jemand helfen.

Gruß der Zetti