Erstellt am 16.10.2012 um 11:07 Uhr von Lotte
Hallo bärbelbritta,
Du findest die Antworten auf Deine Fragen in § 26/29 BetrVG und Kommentierung.
Aber hier schon mal von mir:
1. nein, es sei denn er/sie wird zum Vorsitzenden gewählt.
2. Auf der TO zur entsprechenden Sitzung muss "Neuwahl des Vorsitzenden" stehen.
3. Die Listen spielen bei der Wahl des Vorsitzenden keine Rolle. Also: Ja, es dürfen.
4. Die Wahl kann man innerhalb von 2 Wochen anfechten. Wenn ordnungsgemäß geladen wurde, sehe ich wenig Chancen. Allerdings würde ich als ordentliches Mitglied im Vorfeld bekannt geben, dass ich informiert werden möchte, wann die Sitzung mit Top "Neuwahl" stattfindet, damit ich mein Kommen möglich machen kann.
LG Lotte
Erstellt am 16.10.2012 um 11:13 Uhr von petrus
1. Falls der jetzige Stellv zum BRV gewählt wird: Ja. Sonst nein.
2. Wieso rechtzeitig vorher? Da stehen zwei Punkte in der Tagesordnung: TOP 738. Wahl des BRV. TOP 739. Wahl des stellv. BRV (nur wenn BRM XY in TOP 738 zum BRV gewählt wurde - entfällt sonst)
3. Nach der Wahl gibt es offiziell keine Listen mehr... Ansonsten: Ja - wenn sie eine Mehrheit finden. Ansonsten läuft das wie in der großen Politik mit den Koalitionen - und plötzlich ist ein Vertreter einer 5,x%-Partei stellvertretender Ministerpräsident, weil nur dann der Kandidat der 45%-Partei zum Ministerpräsidenten gewählt wird...
Sollte hingegen eine Partei 50%+x haben -- von welcher Liste kommen dann wohl MP + Stellv?
4. Der Termin kommt dann auf die TO der nächsten Sitzung, wenn der BRV zurückgetreten ist - oder 25% der BRM seine Abwahl beantragen. Und wann der alte BRV freiwillig zurücktritt, kann er natürlich selbst entscheiden. Wenn das zu einem Zeitpunkt passiert, an dem "rein zufällig" nur genehme Nachrücker anwesend sind, muss die Wahl auch zu diesem Zeitpunkt auf die Tagesordnung.
4a. Was wollt ihr anfechten? Ihr könnt ja zu einem Zeitpunkt mit Euch genehmen BRM/ Nachrückern die TOPs "Abwahl des alten BRV" und "Neuwahl des BRV" auf die TO bringen.
Erstellt am 16.10.2012 um 11:16 Uhr von webun
Hallo Bärbelbritta,
zu Euren Fragen:
1. Nein. Es sei denn, der Stellvertreter wird zum neuen Vorsitzenden gewählt.
2. Der Vorsitzende wird auf einer BR-Sitzung gewählt. Zu dieser muss ordnungsgemäß und rechtzeitig eingeladen werden. Der Punkt "Wahl eines Vorsitzenden" muss auf der Tagesordnung stehen, die mit der Einladung verschickt wird.
3. Ja.
4. Den Termin für die Sitzung, auf der gewählt werden soll, legt das Gremium mehrheitlich fest. Wird dieser Beschluss ordnungsgemäß gefasst, gibt's auch nix anzufechten.
webun
Erstellt am 16.10.2012 um 11:33 Uhr von rkoch
> Allerdings würde ich als ordentliches Mitglied im Vorfeld bekannt geben, dass ich informiert
> werden möchte, wann die Sitzung mit Top "Neuwahl" stattfindet, damit ich mein Kommen
> möglich machen kann.
Den Punkt von Lotte will ich nochmal verdeutlichen.
Du schreibst:
> dass fast nur "Nachrücker" zur Wahl anwesend sind
Wie kann das sein? Nachrücker sind nur anwesend wenn die regulären BRM rechtlich verhindert sind! Sind etwa alle auf der Intensivstation im KKH? Oder im Ausland in Urlaub? Oder auf Dienstreise im Auslande? In fast allen anderen Fällen sind sie nur "potentiell verhindert" und müssen a) eingeladen werden und b) brauchen sich nur nicht als verhindert erklären (vgl. §29 (2) BetrVG). "Fast nur" suggeriert gar, dass die deutliche Mehrzahl der BRM verhindert ist.. Ein Zustand den ein BR tunlichst vermeiden sollte sofern überhaupt möglich....
> Dürfen sich 2 Mitglieder einer Liste zu Wahl aufstellenlassen?
D.h. ihr hattet Listenwahl? Dann rücken doch die EBRM Eurer eigenen Liste (= Interessengruppierung) nach! Die Mehrheitsverhältnisse der Listen bleiben also (i.d.R.) gleich. Oder traut ihr Euren eigenen Listenkollegen nicht? Warum waren sie dann auf Eurer Liste? Zur Erinnerung: Zwar können nur "reguläre" BRM zum BRV gewählt werden, aber diese müssen auf der Wahl nicht anwesend sein und auch nicht ihre Zustimmung dazu erklären (wiewohl das sinnvoll ist, damit sie das Amt nicht gleich wieder niederlegen). Insofern kann auch BRM Müller, zum Zeitpunkt der Wahl im Urlaub in Zentralafrika - 400km vom nächsten Telefon entfernt, ohne es zu fragen zum BRV gewählt werden.
Insofern kann ich das Problem nicht wirklich verstehen. a) hättet ihr es u.U. in der Hand das weniger EBRM anwesend sind und b) selbst wenn es so bleibt, sollte sich dadurch effektiv nichts ändern.