Vor kurzem hatten wir in unserem Betrieb Betriebsratswahl, jetzt sind aber unklarheiten bezüglich Minderheitenquote
Muss die Minderheit im Betriebsrat im Vorsitz sein oder reicht es auch wenn es ein sogenannter Nachrücker ist?
Unsere Stimmen verteilten sich wie folgt:
Frau: 14 Stimmen 1.Vorsitz
Frau: 14 Stimmen 2.Vorsitz
Frau: 11Stimmen
Frau: 9 Stimmen
Mann: 6 Stimmen 3.Vorsitz