Erstellt am 09.03.2011 um 16:59 Uhr von DonJohnson
die Minderheit muß im BR vertreten sein - in der Anzahl die das Gesetz vorschreibt. Es geht nciht darum, dass die Minderheit BRV oder Stelli sein muß...
übrigens, es gibt einen BRV (Betriebsratsvorsitzenden) und einen Stellvertreter. Von 2. oder 3. "Vorsitz" habe ich persönlich im BetrVG noch ncihts gefunden ;-)))
Ersatzmitglieder sind nur im Vertretungsfall im Gremium vertreten - Ersatz halt...
Erstellt am 10.03.2011 um 08:34 Uhr von Forentroll
@ Nachrückerin
oben gibt es den Button Software für Betriebsräte!!!
Da gibt es einen guten Rechner für das Minderheitengeschlecht in der Wahlsoftware.
Aus deiner Schilderung kann man nicht lesen, wer das Minderheitengeschlecht im Betrieb ist. Nur dass mehr Frauen als Männer gewählt wurden. In der Wahlsoftware ist auch das Minderheitengeschlecht erklärt. Ich glaube da gibt es bei euch ein paar Missverständnisse...