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Betriebsrat ohne Vorsitz

A
alaafyou
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag aus Köln,

wir haben ein Problem. Unsere Vorsitzende ist von Ihrem Amt zurückgetreten, die Stellvertretung hat im letzten Monat den Einsatzort gewechselt und neue BR Wahlen stehen im Januar 2012 durch Zusammenlegung mehrerer Häuser an.

Jetzt ist unsere Frage: Wie lange können und dürfen wir ohne Vorsitz sein, können wir das bis Anfang des Jahres ziehen? Denn es traut sich bisher keiner den alleinigen Vorsitz im Gremium zu, wären dann vielleicht auch 2 Vorsitzende/bzw. 2 Stellvertreter möglich?

Über eine schnell Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Community-Antworten (2)

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Aidan

10.08.2011 um 12:19 Uhr

Wenn die verfügbaren BRM und alle Ersatzmitglieder eingesetzt sind und die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht mehr gegeben ist, ist neu zu wählen. § 13 Abs 2 Ziff 2 BetrVG

Das hat unverzüglich zu erfolgen, also "ohne schuldhaftes Zögern". Bis Januar 2012 zu "ziehen" stellt eigentlich einen Pflichtverstoß dar (§ 23 BetrVG) und ich bezweifle, dass in dieser Zeit die Beschlüsse der verbleibenden BRM rechtswirksam sind.

"Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter." § 26 Abs 1 BetrVG - Die Auslegung im Fitting ist eindeutig, es kann (und muss) nur EINEN Vorsitzenden geben. Es sind mehrere Stellvertreter möglich, aber dann mit klarer Reihenfolge.

C
charlot

10.08.2011 um 12:25 Uhr

.. Stellvertretung hat im letzten Monat den Einsatzort gewechselt Bedeutet das, dass er nicht mehr dem Betrieb angehört? Dann wäre er ja auch kein BRM mehr. Sonst müsste er seinen Pflichten nachkommen, als Stellvertreter. Bedeutet sofort die Neuwahl eines BRV auf die TO setzen und wählen.

Ihr MÜSST aber grundsätzlich sofort einen BRV neu wählen ist zwingende Pflicht.

Wie seiht es bei euch mit Schulungen aus? Bei solchen Fragen besteht dringender Schulungsbedarf. Das BAG hat vor langer Zeit schon entschieden es gehört zu den zwingenden Mandatspflichten sich als BR zu qualifizieren!!

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