Erstellt am 10.10.2012 um 11:05 Uhr von GuidoW
Hallo Thoras,
1. Tip: Besorgt Euch das Betriebsverfassungsgestz
2. Der AG muss informiert werden und auch zur Betriebsversammlung eingeladen werden.
Der Wahlvorstand wird lt. § 17 Abs. 2 BetrVG in der Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden AN gewählt
3. Auf jeden Fall sollte der WV dann eine Wahlvorstandsschulung durchführen
dies ist unumgänglich, da man so viele Fehler bei der Wahl machen kann und diese dann angefochten werden kann(z.B. wenn der AG kein Freund von BR ist)
Am besten sich mal mit der für Eure Branche zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen.
LG
Guido
Erstellt am 10.10.2012 um 11:31 Uhr von betriebsratten
Sind denn beide Betriebsstätten Betriebsratsfähig? Also wie viele Mitarbeiter? Und wegen der Vertretung eines Betriebsteiles schau mal in §4 BetrVG
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 10.10.2012 um 11:46 Uhr von gironimo
Der Arbeitgeber hat zwar grundsätzlich mit der Wahl nichts zu tun; er muss aber dennoch informiert werden. Schließlich findet die Wahl ja komplett während der Arbeitszeit statt und Ihr braucht ja auch Informationen für die Wählerliste von ihm usw.
Ich würde auch den Rat geben, die Gewerkschaft hinzuzuziehen, da diese die nötige Erfahrung und Fachwissen hat. Natürlidch könnt Ihr Euch auch alles anlesen (einige Infos verbergen sich hinter dem Reiter "Betriebsratswahl" oben rechts) aber das Betriebsverfassungsgesetz und die dazu gehörende Wahlordnung bergen doch viele Fallstricke für ungeübte.
Erstellt am 10.10.2012 um 11:56 Uhr von Mundwerker
Schließe mich meinen Vorrednern an, unbedingt die Gewerkschaft hinzuzuziehen!
Die "nimmt euch am Händchen" und sorgt dafür, dass das alles rechtssicher über die Bühne geht und leistet Hilfestellung, wenn euch auf dem Weg dahin Steine in den Weg gelegt werden sollten.