Betriebsratswahl
Wir müssen einen neuen BR wählen. Der Wahlvorstand ist bestellt. Jetzt holen uns die ersten Fragen ein. Wer darf wählen, wer ist wählbar? Wo legt man die Listen aus? Berechnung Minderheitengeschlecht. Wer kauft die benötigten Unterlagen? Der BRV will nicht, dass wir das BR Büro benutzen...............
Wer kann helfen?
Community-Antworten (9)
22.09.2012 um 18:49 Uhr
@Angelina Dann würde ich mal eine Schulung des WV beschließen... Was der BRV will oder nicht ist übrigens zweitrangig. Er HAT das Büro auch für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen.
22.09.2012 um 19:00 Uhr
Ich bin vor zwei Wochen als letztes Ersatzmitglied nachgerückt. Ich habe weniger als keine Ahnung. Unser BRV will keine Schulung beschließen. Er setzt es nicht mal auf die Tagesordnung. Kann der Wahlvorstand das auch beschließen?
22.09.2012 um 19:22 Uhr
Der WV beschliesst fuer sich notwendige Schlungen. Aber man findet die Wahlordnung und auch das BetrVG auch im Web. Weiter auch Wahlbroschueren. Auch hier auf der Webseite.
22.09.2012 um 19:26 Uhr
Wenn der BRV hier mit dem Buero Probkeme macht, verkangt eines vom AG. Dann muss der sich ggf mit den BRV herum aergern. Notfalls auch AG und auch den BRV auf den §119 des BetrVG hinweisen. Unter Umstsenden will ja der BRV einmal einige Zeit in Ruhe Urlaub machen, denn §119 droht ja mit Geld oder Haftstrafe. Weiter kann man den BRV auch novh fuet die letzte Mandatszeit neu waehlen.
22.09.2012 um 19:28 Uhr
Leider muss du den schweren Weg gehen und dich z. B. Bei einer Gewerkschaft beraten lassen. Denn es handelt sich schon eindeutig um Behinderung deiner Mandatsarbeit und du solltest dich in der Lage bringen, deinen BRV darüber aufzuklären, dass er nur einer von vielen ist und ganz bestimmt nicht der Chef der BRM ist!
22.09.2012 um 19:53 Uhr
@ Angelina
Warum müsst ihr neu wählen? Ich hoffe, jetzt kommt nicht die Antwort "Weil wir kein Ersatzmitglied mehr haben."
22.09.2012 um 20:29 Uhr
Wir müssen neu wählen, weil zwei in der letzten Woche ihr Amt niedergelegt haben und wir nur noch fünf sind.
22.09.2012 um 20:30 Uhr
Hoppel, sie ist das letzte EBRM und ich denke es muesste mind noch eines jetzt geben, da ein weiteres BRM ausgeschieden ist. Also das alte bekannte Thema zu wenig "Nachschub" :-(
22.09.2012 um 20:48 Uhr
Eigentlich wurde hier alles gesagt. Über Lehrgänge beschließt der Wahlvorstand selbst. Wenn es zeitnah keine gibt, fragt die Seminaranbieter nach Inhouseschulungen. Aber auch die Gewerkschaft hilft weiter (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Wahlvorstand einen Raum für seine Arbeit hat (Sitzungszimmer, abschließbarer Schrank u.s.w.). Das der BRV hier quer liegt, muss man vielleicht nicht vertstehen.
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