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Zuständigkeitsfrage bei BR-Wechsel

G
gernepositiv
Mai 2022 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, wir haben nun im März 2022 in B unseren eigenen Betriebsrat gewählt, immerhin ein 5-Gremium. Bis dahin war der BR in A (unser Hauptsitz, 19-Gremium oder so) für uns zuständig. Das mit unserem eigenen BR klappt auch alles gut, aber wir lernen noch viel :-) Nun geht es um eine Angelegenheit, die sich 2021 zugetragen hat, vom ursprünglichen BR-A angemahnt wurde und hinzieht (Datenschutzverstoß mit kleinen Folgen). BR-A hat RA-Kostenübernahme beantragt und will es weiterverfolgen (finde ich OK); der AG sagt, er spricht nun mit uns darüber. Wer ist nun zuständig? weiterhin BR-A oder wir (BR-B)? wo ist das geregelt? gibt es da einen Spielraum? ciao gp

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Community-Antworten (1)

D
DummerHund

10.05.2022 um 01:02 Uhr

Ich sehe es so, das BR A für seinen Betrieb die Sache weiter verfolgen kann und BR B für seinen Betrieb. Es Bestand zwar seinerzeit nur ein Beschluss heute aber 2 Betriebsräte. Probleme sehe ich allerdings mit den alten Akten zur Sache. Ich denke mal nicht das BR A diese mit BR B teilen oder übermitteln darf.

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