wir haben nun im März 2022 in B unseren eigenen Betriebsrat gewählt, immerhin ein 5-Gremium.
Bis dahin war der BR in A (unser Hauptsitz, 19-Gremium oder so) für uns zuständig.
Das mit unserem eigenen BR klappt auch alles gut, aber wir lernen noch viel :-)
Nun geht es um eine Angelegenheit, die sich 2021 zugetragen hat, vom ursprünglichen BR-A angemahnt wurde und hinzieht (Datenschutzverstoß mit kleinen Folgen).
BR-A hat RA-Kostenübernahme beantragt und will es weiterverfolgen (finde ich OK); der AG sagt, er spricht nun mit uns darüber.
Wer ist nun zuständig? weiterhin BR-A oder wir (BR-B)? wo ist das geregelt? gibt es da einen Spielraum?
ciao
gp